Allen Abonnenten von Abrechnung aktuell (AAZ) bieten wir ab sofort an, online kostenlos Fortbildungspunkte zu erwerben. Mit folgendem Shortlink kommen Sie auf die entsprechende Seite: www.iww.de/sl220 . Alternativ können Sie auch unter aaz.iww.de auf „CME Fortbildungspunkte online“ in der linken Seitenleiste klicken.
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Wichtige Neuregelungen zur vertragszahnärztlichen Vergütung, die in diesem Jahr ihre Wirkung entfalten, finden sich im Versorgungsstrukturgesetz (Bundesgesetzblatt I, S. 2983, Abruf-Nr. 130046 unter aaz.iww.de ).
Der Verband der Deutschen Zahntechniker-Innungen hat mit dem GKV-Spitzenverband eine „Vereinbarung zur Fortentwicklung der bundeseinheitlichen durchschnittlichen Preise für zahntechnische Leistungen“ für das Jahr 2013 getroffen und die BEL-Preise etwas erhöht. Diese Vereinbarung hat Auswirkungen auf die Höhe der Zahnersatz-Festzuschüsse.
Der GKV-Spitzenverband und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) haben sich am 17. Dezember 2012 auf zusätzliche Leistungen zur besseren zahnmedizinischen Betreuung von Versicherten in häuslicher und ...
Mit dem Ziel, die zahnärztliche Betreuung von Pflegebedürftigen und Behinderten weiter zu verbessern, haben sich der GKV-Spitzenverband und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) am 17. Dezember 2012 auf ...
Zum 01.01.2026 wird die vertragszahnärztliche Früherkennung bei Kindern in das sog. Gelbe Heft aufgenommen. Erfahren Sie jetzt in AAZ Abrechnung aktuell, was das für Ihre Abrechnung bedeutet! Die neue Sonderausgabe stellt Ihnen die aktuellen Änderungen vor und beantwortet viele weitere Praxisfragen.
Ob Anamnese, Aufklärung, Behandlung oder Dokumentation: Aktuelle Rechtskenntnisse gehören zu den Grundpfeilern zahnärztlicher Arbeit. Mit dem neuen IWW-Webinar bleiben Sie einfach und bequem auf dem neuesten Stand. Holen Sie sich Ihr Praxis-Update einmal im Quartal in nur 2 Stunden am PC!
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Honorarbegrenzungen in Honorarverteilungsmaßstäben (HVM) sind zulässig, wenn sie Mehrfacheinlesungen von Krankenversicherungskarten innerhalb einer zahnärztlichen Praxisgemeinschaft betreffen. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 27. Juni 2012 (Az. B 6 KA 37/11 R, Abruf-Nr. 123590 ) entschieden.