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  • · Fachbeitrag · Zahnersatz-Festzuschüsse

    Neue Beträge für zahntechnische Leistungen ab 2013 führen zu neuen Festzuschussbeträgen

    | Der Verband der Deutschen Zahntechniker-Innungen hat mit dem GKV-Spitzenverband eine „Vereinbarung zur Fortentwicklung der bundeseinheitlichen durchschnittlichen Preise für zahntechnische Leistungen“ für das Jahr 2013 getroffen und die BEL-Preise etwas erhöht. Diese Vereinbarung hat Auswirkungen auf die Höhe der Zahnersatz-Festzuschüsse. |

     

    Die Höhe der Vergütungen für die zahnärztlichen Leistungen wurde bislang im Vergleich zu 2012 nicht verändert. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat somit die ab 1. Januar 2013 gültigen Festzuschussbeträge mit den neuen Beträgen für die zahntechnischen Leistungen - aber mit dem Zahnersatz-Punktwert von 2012 - beschlossen. Dies führt zu veränderten - in der Regel erhöhten - Festzuschussbeträgen. Wenn im Frühjahr der Punktwert für die zahnärztlichen Leistungen für das Jahr 2013 angehoben wird, werden sich die Festzuschussbeträge nochmals verändern.

     

    Die Abrechnungshilfe der KZBV mit den ab 1. Januar 2013 gültigen Festzuschüssen finden Sie unter aaz.iww.de bei „Downloads“ in der Rubrik „Beschlüsse, Verordnungen, Entwürfeo“ in dem Dokument „Abrechnungshilfe-Festzuschüsse-2013“.

    Quelle: Ausgabe 01 / 2013 | Seite 1 | ID 37204640