Seit kurzem werden Heil- und Kostenpläne und andere Leistungsanträge von einigen gesetzlichen Krankenkassen eingescannt und vernichtet. Der Zahnarzt erhält lediglich eine Kopie mit dem Bewilligungsvermerk. „Das senkt den Verwaltungsaufwand und führt zu einer schnelleren Bearbeitung der Anträge“, so begründet beispielsweise die DAK dieses Vorgehen. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) sieht darin allerdings eine nicht zulässige eigenmächtige Abänderung des vertraglich vereinbarten ...
Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat am 25. September 2013 (Az. 5 U 542/13, Abruf-Nr. 142188 ) entschieden, dass im Urteilsfall der Patient einen Anspruch auf die Rückerstattung des gezahlten Eigenanteils in Höhe ...
Das Verwaltungsgericht Minden hat am 3. Januar 2014 (Az. 4 K 781/12, Abruf-Nr. 141416 ) entschieden, dass die Beihilfebescheide für eine KFO-Behandlung bei der Ehefrau eines Beamten rechtmäßig waren.
Die GOZ-Referenten der (Landes-)Zahnärztekammern fanden am 4 und 5. Juli 2014 in Berlin zu einer Koordinierungskonferenz zusammen, um aktuelle Probleme der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu diskutieren und so deren Auslegung zu koordinieren und harmonisieren. Ziel war es, den GOZ-Kommentar der Bundeszahnärztekammer als gemeinsames Werk fortzuentwickeln. Der Kommentar bündelt den Sachverstand aller Kammern und trägt deren Auslegung so nach außen. Die große Resonanz des Kommentars – nicht zuletzt ...
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat mit Urteil vom 13. März 2014 (Az. L 16 KR 597/13; Abruf-Nr. 141909 ) entschieden, dass eine 32-jährige Patientin keinen Anspruch auf eine Erstattung der ihr für eine ...
Seit Novellierung der GOZ zum 1. Januar 2012 vertreten Kostenerstatter wieder vermehrt die Auffassung, die Trepanation nach Nr. 2390 sei neben den Leistungen nach den Nrn. 2410 (Wurzelkanalaufbereitung) und 2440 ...
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Die Verschlüsselung der Zahnarztnummer durch die KZV bei der Übersendung der Abrechnungsdaten an die Krankenkassen ist nicht zulässig. Zu diesem Urteil kam das Bundessozialgericht (BSG) am 2. April 2014 (Az. B 6 KA 19/13 R). Somit dürfen KZVen bei der Übersendung der Abrechnungsdaten nun nicht mehr die Zahnarztdaten verschlüsseln. Dies macht praxisbezogene Prüfungen der Abrechnungen durch die Krankenkassen möglich.