Wenn bei einem Patienten ein umfangreicher chirurgischer Eingriff - mit oder ohne Narkose - erfolgen soll, wird er vorab informiert, dass er nicht selbst fahren darf und von einer Begleitperson abgeholt werden soll. In der privaten Krankenversicherung (PKV) gibt es keinen Vordruck für Taxifahrten, die aus medizinischen Gründen erforderlich sind. Ein Taxischein kann in der Zahnarztpraxis für Privatpatienten somit nicht ausgestellt werden.
Ein Patient hat nur dann einen Regressanspruch wegen mangelhaften Zahnersatzes, wenn es ihm unzumutbar ist, den Mangel durch den erstbehandelnden Zahnarzt beheben zu lassen. Nun hat das Bundessozialgericht (BSG) in ...
Das Thema „Hygiene“ ist in jeder Zahnarztpraxis alltäglich präsent und wichtig. Wenn dann noch eine Praxisbegehung angekündigt ist, bekommt es noch mehr Gewicht. Worauf es ankommt, damit Sie für eine ...
Mit dem „Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen“, das aktuell im Bundestag beraten wird, soll sich das strafrechtliche Risiko für Ärzte, Zahnärzte, Anwälte und andere schweigepflichtige Personen reduzieren, wenn sie externe Dritte (z.B. IT-Spezialisten, Abrechnungsspezialisten) als Dienstleister einbinden.
Ein Patient hat nur dann einen Regressanspruch wegen mangelhaften Zahnersatzes, wenn es ihm unzumutbar ist, den Mangel durch den erstbehandelnden Zahnarzt beheben zu lassen. Das Recht der freien Arztwahl des ...
„Ein Zahnarzt haftet für eine gegen den zahnmedizinischen Standard verstoßende Behandlung eines unter einer CMD (Craniomandibuläre Dysfunktion) leidenden Patienten (vorliegend eine vorgezogene zahnmedizinische ...
Aktuelles Abrechnungswissen ist entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg Ihrer Praxis. Doch hier den Überblick zu behalten, kostet viel Zeit. Dental-Betriebswirtin und ZMV Birgit Sayn frischt Ihr Wissen einmal im Quartal auf. In nur 2 Stunden am PC zeigt sie Ihnen die Möglichkeiten und Grenzen von BEMA und GOZ anhand von nachvollziehbaren Beispielfällen aus der Praxis auf.
Neu! Vom (Quer-)Einsteiger zur versierten Abrechnungskraft
Personalengpässe in der Praxis? Gehen Sie neue Wege und setzen Sie auf Quereinsteiger! Wir unterstützen Sie dabei mit einem innovativen Konzept: In einer eigens entwickelten IWW-Webinar-Reihe machen wir Einsteiger und fachfremde Mitarbeiter Schritt für Schritt fit für die Abrechnungspraxis.
Nach dem Amalgamverbot: So rechnen Sie jetzt richtig ab
Was bedeutet das seit 01.01.2025 gültige Amalgamverbot für die Abrechnung? Die Sonderausgabe von AAZ Abrechnung aktuell zeigt, worauf Sie jetzt achten müssen! Holen Sie sich praktische Tipps zur Neuregelung der BEMA-Nr. 13 und erfahren Sie, wie Sie mögliche Umsatzlöcher stopfen.
Ein Zahnarzt verliert seine Honoraransprüche, wenn der von ihm angefertigte Zahnersatz für den Patienten vollkommen unbrauchbar ist und daher neu hergestellt werden muss. Doch wann ist ein Langzeitprovisorium, das ja nur vorübergehend eingesetzt wird, als unbrauchbar und wertlos anzusehen? In einem aktuellen Fall kam Oberlandesgericht (OLG) München zum Ergebnis, dass der Honoraranspruch verloren geht, wenn das Langzeitprovisorium nach zwei Monaten Tragedauer nicht mehr brauchbar ist (Urteil vom 15.02.2017, Az.