Am Mittwoch, den 06.06.2018, findet von 14:00 bis 16:00 Uhr ein neues Webinar der Serie „Praxishygiene – immer gut vorbereitet für die Praxisbegehung“ statt. Für die Teilnahme werden zwei Fortbildungspunkte vergeben. Die Referentin, Hygieneberaterin Viola Milde, legt ihren Schwerpunkt dieses Mal auf die oft diffizile Umsetzung der Vorgaben der Medizinprodukte-Betreiberverordnung in den Praxisalltag. Die Details zu den Webinarinhalten und zur Anmeldung finden Sie hier: iww.de/webinar/praxishygiene .
Zahnärzte sollten sich nicht scheuen, bei besonders aufwendigen Behandlungen auch mal höhere Multiplikatoren zu wählen als den 3,5-fachen Satz. Sind diese angemessen, so bestehen vor Gericht gute Chancen, den ...
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 20.02.2018 (Az. VI ZR 30/17) entschieden, dass das Ärztebewertungsportal Jameda das Profil einer Kölner Dermatologin vollständig löschen muss. Die Richter begründeten ihr Urteil ...
Die Zeitschrift „Finanztest“ hat jetzt ermittelt, welche gesetzlichen Krankenkassen welche Zuschüsse zur Professionellen Zahnreinigung (PZR) zahlen. 42 der 74 getesteten Krankenkassen zahlen diesen Zuschuss, der sich meistens zwischen 35 und 60 Euro bewegt. Das hat die Zeitschrift in ihrer März-Ausgabe veröffentlicht.
Das Amtsgericht Bielefeld hat am 10.02.2017 (Az. 411 C 3/17, Abruf-Nr. 199551) entschieden, dass ein Patient wegen eines erst am gleichen Tag abgesagten Behandlungstermins 375 Euro Ausfallhonorar zahlen muss.
Am 25.05.2018 tritt die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft – und mit ihr das überarbeitete Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). In dem BDSG werden europäische Vorgaben für Deutschland umgesetzt.
Neu! Vom (Quer-)Einsteiger zur versierten Abrechnungskraft
Personalengpässe in der Praxis? Gehen Sie neue Wege und setzen Sie auf Quereinsteiger! Wir unterstützen Sie dabei mit einem innovativen Konzept: In einer eigens entwickelten IWW-Webinar-Reihe machen wir Einsteiger und fachfremde Mitarbeiter Schritt für Schritt fit für die Abrechnungspraxis.
Aktuelles Abrechnungswissen ist entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg Ihrer Praxis. Doch hier den Überblick zu behalten, kostet viel Zeit. Dental-Betriebswirtin und ZMV Birgit Sayn frischt Ihr Wissen einmal im Quartal auf. In nur 2 Stunden am PC zeigt sie Ihnen die Möglichkeiten und Grenzen von BEMA und GOZ anhand von nachvollziehbaren Beispielfällen aus der Praxis auf.
Zum 01.01.2026 wird die vertragszahnärztliche Früherkennung bei Kindern in das sog. Gelbe Heft aufgenommen. Erfahren Sie jetzt in AAZ Abrechnung aktuell, was das für Ihre Abrechnung bedeutet! Die neue Sonderausgabe stellt Ihnen die aktuellen Änderungen vor und beantwortet viele weitere Praxisfragen.
Rückwirkend zum 01.01.2018 gibt es mehr Honorar für die Behandlung von Unfallverletzten und Berufserkrankten: Der Punktwert wird um 3,1 Prozent von 1,20 auf 1,24 Euro angehoben (Ziffer 2.1 Satz 3 des Unfallabkommens); die Gebühr für den „Bericht Zahnschaden“ wird entsprechend 19,50 auf 20,10 Euro erhöht. Darüber hinaus wird die Gebühr für die Erstattung der nach der Unfallversicherungs-Anzeigenverordnung (UV-AV) vorgesehenen Berufskrankheitenanzeige von bislang 15,22 Euro um 8,0 Prozent auf 16,44 Euro ...