Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.10.2009 | Aktuelle Rechtsprechung

    LG Dortmund: Zahnarzt darf Nachbesserung nicht von Entschuldigung abhängig machen

    Der Fall: Eine Patientin bemängelte den Sitz ihrer Unterkieferprothese, die nach Reparatur der Keramikverblendung an einer Teleskopkrone wieder eingesetzt worden war. Ihr Behandler versuchte u. a. mit Einschleifmaßnahmen, das Problem in den Griff zu bekommen. Dennoch bemängelte die Patientin auch weiterhin, dass die Prothese nicht richtig sitze. Daraufhin gab der Zahnarzt die Prothese erneut ins Labor. Nachdem ein heftiges Streitgespräch zwischen dem Zahnarzt und der Patientin über den Zustand der Prothese stattgefunden hatte, machte der Zahnarzt weitere Maßnahmen von einer Entschuldigung der Patientin für ihr Verhalten abhängig.  

     

    Das Urteil: Das Landgericht Dortmund entschied am 11. Februar 2009 (Az: 4 O 243/06; Abruf-Nr. 093169 unter www.iww.de), dass dem Zahnarzt ein Behandlungsfehler unterlaufen war. Der Zwischenraum zwischen Teleskop- und Primärkrone sei zu groß gewesen, sodass die Prothetik insgesamt zu locker saß. Auch habe der Zahnarzt weitere Maßnahmen nicht von einer Entschuldigung der Patientin abhängig machen dürfen. Daher sprach das Gericht ihr ein Schmerzensgeld von 1.500 Euro zu.  

    Quelle: Ausgabe 10 / 2009 | Seite 1 | ID 130472