01.03.2006 · Fachbeitrag aus AAA · Heilmittel
Der Gesetzgeber hat die Wirtschaftlichkeitsprüfung gesetzlich vorgeschrieben (§ 106 SGB V). Eine Prüfungsart ist die so genannte Richtgrößenprüfung. Während solche Richtgrößenprüfungen im Bereich der Arzneimittel bereits seit einiger Zeit durchgeführt werden, blieb der Heilmittelbereich bis zum Ende des abgelaufenen Jahres weitgehend verschont, da in vielen KVen noch keine Richtgrößen vereinbart waren. Dies ist allerdings nun anders: Inzwischen wurden in fast allen KVen die ...
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01.03.2006 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2000plus
Der Umfang der in der hausärztlichen Praxis erforderlichen Laborwerte hängt stark vom Leistungsspektrum der jeweiligen Praxis ab. Zumindest für diejenigen Hausärzte, die relativ wenig Laborwerte für die Behandlung ihrer Patienten benötigen, kann sich die Frage stellen, ob es unbedingt erforderlich ist, für die Beschaffung der Laboruntersuchungen Mitglied einer Laborgemeinschaft zu sein oder diese von Laborärzten bzw. von anderen Hausärzten zu beziehen. Für letztere ergeben sich nach ...
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01.03.2006 · Fachbeitrag aus AAA · Fallbeispiel
Deutschland - einig Verwaltungsland! Der Bürokratismus der Krankenkassen kennt kaum Grenzen. Ärzte bekommen dies vor allem dadurch zu spüren, dass sie eine Unmenge von Kassenanfragen zu bearbeiten bzw. Formulare auszufüllen haben. Solche und andere Verwaltungstätigkeiten prägen mehr und mehr den Alltag des Vertragsarztes, der doch eigentlich vornehmlich durch die Versorgung der Patienten bestimmt sein sollte.
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01.02.2006 · Fachbeitrag aus AAA · OTC-Ausnahmeliste
Seit dem 1. Januar 2004 werden die Kosten für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel grundsätzlich nicht mehr von den Krankenkassen übernommen. Der Gemeinsame Bundesausschuss regelt in einem Ausnahmekatalog (Abschnitt F Nr. 16 der Arzneimittel-Richtlinien), welche rezeptfreien Medikamente bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen weiterhin verordnet werden können. Im Oktober 2005 hat der Gemeinsame Bundesausschuss Ergänzungen dieser OTC-Ausnahmeliste beschlossen. Sie sind ...
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01.02.2006 · Fachbeitrag aus AAA · Fallbeispiel
In der Winterzeit werden Hausärzte deutlich häufiger als in den anderen Jahreszeiten von Patienten mit mehr oder minder ausgeprägten grippalen Infekten oder einer Influenza konsultiert. Während grippale Infekte im Winterhalbjahr zum Praxisalltag gehören, kommt eine echte Influenza weitaus weniger häufig vor.
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01.02.2006 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2000plus
Frage:
„Für die Abrechnung der Nr. 02310 sind unter anderem mindestens drei Arzt-Patienten-Kontakte im Quartal erforderlich. Bedeutet dies, dass ich die sekundär heilende Wunde bzw. das Decubitalulcus auch dreimal behandelt haben muss? Oder reicht beispielsweise bei einer Behandlung am Quartalsende auch eine einmalige Nekrosenabtragung aus, wenn vorher aus anderen Gründen Arzt-Patienten-Kontakte stattgefunden haben?“
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01.02.2006 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2000plus
Frage:
„Seit einiger Zeit bieten wir an jedem zweiten Samstag vormittags Sprechstunden an und berechnen dann bei jedem Patienten zusätzlich zu den erbrachten Leistungen den Samstagszuschlag Nr. 01102 (260 Punkte). Ist diese Position auch für die Patienten berechnungsfähig, die nach Absprache bei den Arzthelferinnen in der Samstagssprechstunde nur ein Rezept abholen, wofür dann die Nr. 01430 (Verwaltungskomplex) berechnet wird?“
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01.02.2006 · Fachbeitrag aus AAA · Arzneimittelregress
Immer dann, wenn Ärzte sich Regressen wegen der Verordnung von Heil- oder Arzneimitteln ausgesetzt sehen, wird die Frage nach Versicherungen laut. Gibt es Möglichkeiten, den Regress über eine Versicherung abzuwickeln? Trägt eventuell eine Rechtsschutzversicherung die Rechtsanwaltskosten für das Verwaltungsverfahren und das sich anschließende sozialgerichtliche Verfahren einschließlich der anfallenden Gerichtskosten?
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01.02.2006 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2000plus
Frage:
„In unserer hausärztlichen Praxis führen wir beispielsweise bei Erkrankungen der Gelenke und der Wirbelsäule auch Elektrotherapien als Reizstrombehandlung durch. Die Abrechnung der entsprechenden EBM-Nr. 02511 ist jedoch auf acht Anwendungen im Quartal begrenzt. Ich habe jetzt gehört, dass wir die Reizstrombehandlung ab der neunten Anwendung bei medizinischer Notwendigkeit privat nach GOÄ liquidieren dürfen. Ist diese Aussage richtig?“
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01.02.2006 · Fachbeitrag aus AAA · Kinder-Früherkennung
Die in den Leistungslegenden des EBM 2000plus bei den Kinderfrüherkennungsuntersuchungen U2 bis U9 genannten Zeiten beziehen sich auf die in den Kinder-Richtlinien genannten Regel-Untersuchungszeiträume. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Untersuchungen nur in diesen Zeiträumen durchgeführt werden dürfen. Vielmehr gelten die in den Kinder-Richtlinien und den Richtlinien zur Jugendgesundheitsuntersuchung des Gemeinsamen Bundesausschusses genannten Toleranzgrenzen unverändert auch für ...
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