05.07.2010 · Fachbeitrag aus AAA · Zusatzleistungen
Thromboseprophylaxe bei Erkrankungen ist selbstverständlich keine IGeL-Leistung. Mit der Reisezeit rückt jedoch das „Economy Class Syndrom“ ins Interesse. Und eine Thromboseprophylaxe aus privater Veranlassung ist selbstverständlich eine IGeL-Leistung. Der folgende Beitrag zeigt den optimalen Behandlungsablauf auf und gibt Tipps zur korrekten Abrechnung.
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05.07.2010 · Fachbeitrag aus AAA · Prä- und postoperative Behandlung
Die präoperative Diagnostik nach den Nrn. 31010 bis 31013 EBM sowie die postoperative Behandlung nach Nr. 31600 EBM gehört zu den wenigen Leistungen, die neben der Prävention und regionalen Vereinbarungen (Schutzimpfungen, DMP) ab dem Quartal 3/2010 noch außerhalb von Mengenbegrenzungsmaßnahmen bzw. Honorarkontingenten RLV und QZV in voller Höhe mit dem Orientierungspunktwert von 3,5048 Cent vergütet werden. In einigen KVen - beispielsweise Hamburg und Hessen - werden sogar Zuschläge ...
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05.07.2010 · Fachbeitrag aus AAA · Leserforum
Frage eines AAA-Abonnenten: Bei familiären Darmkrebsauftreten kann die präventive Koloskopie schon ab 40 Jahren durchgeführt werden. Die Beratung dazu und die Ausstellung der Überweisung kann aber erst ab dem 55. Lebensjahr nach Nr. 01740 EBM berechnet werden. Was ist möglich?“
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01.06.2010 · Fachbeitrag aus AAA · Fallbeispiel
Immer häufiger werden operative Eingriffe im ambulanten Sektor durchgeführt. Dieser Leistungsbereich (Kapitel 31 des EBM) scheint für viele Hausärzte zunächst irrelevant. Doch die Leistungspositionen dieses Kapitels werden nicht nur außerhalb des Regelleistungsvolumens, sondern auch komplett außerhalb der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung (MGV) vergütet. Damit werden sie für Hausärzte interessant. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass Leistungen des Kapitels 31 ausschließlich ...
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01.06.2010 · Fachbeitrag aus AAA · Plausibilitätsprüfungen
In regelmäßigen Abständen leitet irgendwo im Bundesgebiet eine Kassenärztliche Vereinigung sogenannte Plausibilitätsprüfungen ein, teilweise sogar regelhaft bei der Abrechnungsprüfung jedes Quartals. Wie soll sich also ein Arzt verhalten, der zur Stellungnahme aufgefordert wird? Empfehlenswert ist ein Vorgehen in sieben Schritten, die der folgende Beitrag skizziert.
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01.06.2010 · Fachbeitrag aus AAA · Berufsrecht
Jahrzehnte konnte sich jeder niedergelassene Arzt sicher sein: Wegen einer Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr gemäß § 299 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) konnte er sich nicht strafbar machen. Er war nach allgemeiner Ansicht kein „tauglicher Täter“ der Angestelltenbestechung. Doch nun hat das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig mit Beschluss vom 23. Februar 2010 (Az: Ws 17/10, Abruf-Nr. 101418) entschieden, der Vertragsarzt sei „Beauftragter der Krankenkasse“ im Sinne des ...
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01.06.2010 · Fachbeitrag aus AAA · Arzneimittel
Seit Juli 2009 besteht für Ärzte, die Arzneimittel selbst herstellen, eine Anzeigepflicht. Vielen Ärzten ist aber nicht bekannt, dass sie betroffen sind. Der folgende Beitrag zeigt auf, worauf Sie achten sollten, wenn Sie Arzneimittel selbst herstellen.
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01.06.2010 · Fachbeitrag aus AAA · Privatliquidation
Bei der GOÄ-Abrechnung chirotherapeutischer Behandlungen gibt es häufiger Einwände privater Kostenträger. Wir stellen deshalb die „Spielregeln“ der Abrechnung dar und geben Hinweise zur Vermeidung von Einwänden. Die zum Ansatz kommenden GOÄ-Leistungen sind:
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01.06.2010 · Fachbeitrag aus AAA · Regressrecht
Regresse wegen fehlender Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln unterliegen einer Ausschlussfrist; auf Verjährungsvorschriften kann auch bei Regressen wegen solcher Verordnungen, die die Grenzen der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung nicht eingehalten haben, nicht zurückgegriffen werden. Zu diesem Ergebnis kam jüngst das Bundessozialgericht (BSG) in einem Urteil vom 5. Mai 2010 (Az: B 6 KA 5/09 R).
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01.06.2010 · Fachbeitrag aus AAA · Überweisungen
Durch eine Änderung der Bundesmantelverträge werden künftig auch Ärzte, die auf Überweisung kurativ-ambulante humangenetische Untersuchungen des Abschnitts 11.3 EBM (Chromosomenanalysen etc.) vornehmen, verpflichtet, dem überweisenden Arzt nach Abschluss der Untersuchung die abgerechneten Gebührennummern und die Höhe der Kosten mitzuteilen. Die Regelung gilt ab dem Quartal 3/2010. Eine analoge Regelung gibt es schon seit Jahren für veranlasste Laborleistungen des Kapitels 32.
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