29.06.2015 · Fachbeitrag aus AAA · Kassenabrechnung
Immer wieder haben KV-Vorsitzende und auch der Vorstand der KBV den Abbau der überbordenden Bürokratie in den Vertragsarztpraxen beschworen – passiert ist bislang kaum etwas. Jetzt endlich hat die KBV vermeldet, dass sie sich mit dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung darauf geeinigt hat, zum 1. Januar 2016 einen kleinen Schritt in Richtung Bürokratieabbau zu tun: Die Bescheinigung für die Krankengeldzahlung (Muster 17) wird abgeschafft!
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29.06.2015 · Fachbeitrag aus AAA · Kassenabrechnung
Die Vergütungsquote „Q“ für Laboruntersuchungen wurde von der KBV auch für das 2. Halbjahr 2015 mit 91,58 Prozent festgesetzt. Die von Hausärzten abgerechneten allgemeinen und gegebenenfalls speziellen Laboruntersuchungen werden folglich nur mit 91,58 Prozent der Kostensätze des EBM vergütet. Von der Quotierung nicht betroffen sind unverändert die für die Hausarztpraxis wichtigen allgemeinen Laboruntersuchungen nach den EBM-Nrn. 32025 bis 32027, 32035 bis 32039, 32097 und 32150.
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29.06.2015 · Fachbeitrag aus AAA · Kassenabrechnung
Aus einer Änderung der Arzneimittelverschreibungs-Verordnung resultiert, dass seit dem 1. Juli 2015 auf Rezepten (Muster 16) immer die Praxis-Telefonnummer anzugeben ist. Die KVen wollen die Praxisstempel entsprechend ergänzen. Werden noch die bisherigen Stempel ohne Angabe der Telefonnummer verwendet, wird empfohlen, die Telefonnummer per Ausdruck oder handschriftlich zu ergänzen. Dadurch sollen Rückfragen erleichtert werden, etwa wenn der Apotheker Fragen zur Substitution eines ...
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29.06.2015 · Fachbeitrag aus AAA · Kassenabrechnung
Die Kläger, eine Laborgemeinschaft (LG) sowie zwei ihrer Gesellschafter, wendeten sich gegen eine sachlich-rechnerische Berichtigung der Abrechnung für Laborleistungen. Die beklagte Kassenärztliche Vereinigung (KV) hatte Honorarforderungen mit der Begründung gekürzt, dass die LG Basislaboruntersuchungen abgerechnet habe, die auf Anforderung von Laborärzten erbracht worden seien.
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29.06.2015 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2015
Zwar können Hausärzte (und Pädiater) seit dem 1. April 2015 theoretisch nun auch im Vertretungsfall die Chronikerpauschalen berechnen (EBM-Nrn. 03220/03221 bzw. 04220/04221). Allerdings behalten die Voraussetzungen zur Berechnung der Chronikerpauschalen natürlich ihre Gültigkeit – es kommt eben nicht nur auf die Diagnose an.
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29.06.2015 · Fachbeitrag aus AAA · Refresher
Arztbriefe werden geschrieben, Kopien für Kollegen und Krankenhäuser angefertigt und alle Behandlungsdaten dokumentiert. Der Arbeitsaufwand für den täglichen Papierkram ist immens, die Abrechnungsmöglichkeiten hingegen bescheiden. Aber „auch Kleinvieh macht Mist“.
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29.06.2015 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2015
Im Praxisalltag kommt es nicht oft vor, dass bei einem Palliativpatienten Vorsorgeuntersuchungen durchzuführen sind. Dennoch hat die KV Nordrhein diese eher seltene Konstellation zum Anlass für eine Mitteilung in ihrem Rundschreiben „KVNO aktuell“ genommen, in der sie Früherkennungsuntersuchungen für diese Patientengruppe ausschließt – zu Recht?
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29.06.2015 · Fachbeitrag aus AAA · Vertragsarztrecht
Die Fristen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) für die Abgabe der Quartalsabrechnung sind mit ca. zehn Tagen knapp bemessen. Nach Fristablauf kann der Arzt einzelne nicht oder nicht richtig abgerechnete Leistungen nur ausnahmsweise nachreichen bzw. korrigieren. Dieser Grundsatz ist jetzt vom Bayerischen Landessozialgericht (LSG) erneut bestätigt worden (Urteil vom 25.3.2015, Az. L 12 KA 37/13).
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29.06.2015 · Fachbeitrag aus AAA · Rechtsprechung
Das Amtsgericht (AG) Kiel hat entschieden, dass eine über eine Stunde dauernde schmerztherapeutische Erstanamnese mit der Nr. 30 GOÄ (homöopathische Erstanamnese) analog berechnet werden kann (Urteil vom 12.3.2015, Az. 115 C 469/14). Welche Konsequenzen dieses Urteil für andere aufwendige Anamnesen und Beratungen hat, zeigen wir im Beitrag auf.
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29.06.2015 · Fachbeitrag aus AAA · G-BA
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 22. Januar 2015 eine Änderung der Krankenhauseinweisungs-Richtlinie beschlossen. Diese am 30. April 2015 in Kraft getretene Änderung bürdet Vertragsärzten die umfangreiche Prüfung ambulanter Versorgungsformen auf, bevor sie Patienten ins Krankenhaus einweisen.
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