19.11.2015 · Fachbeitrag aus AAA · Vertragsarztrecht
Die Berechtigung eines Vertragsarztes zur Abrechnung der Leistungen seines Assistenten setzt als formelle Grundlage eine Genehmigung nach § 32 Abs. 2 Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) voraus. Eine handschriftliche Anzeige der Beschäftigung des Assistenten auf der Sammelerklärung genügt ebenso wenig wie die mündliche Auskunft eines Mitarbeiters der Kassenärztlichen Vereinigung (KV), eine schriftliche Genehmigung sei nicht notwendig. Dies hat jüngst das Sozialgericht ...
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19.11.2015 · Fachbeitrag aus AAA · Berufsrecht
Würde ein nicht deutscher Arzt aus einem EU-Mitgliedstaat auf Basis des deutschen Berufsrechts wegen fehlerhafter Abrechnung bestraft, wäre dies eine unverhältnismäßige Einschränkung seiner Dienstleistungsfreiheit und eine Bestrafung europarechtswidrig (Verwaltungsgericht [VG] Gießen, Urteil vom 11.3.2015, Az. 21 K 1976/13.GI.B). Dieses Urteil gilt zwar nicht für in Deutschland approbierte Ärzte, die Argumentation des Gerichts könnte aber auch bei ihnen von Bedeutung sein.
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19.11.2015 · Fachbeitrag aus AAA · Verordnung
Auf den ersten Blick ist es für den Arzt schwierig zu entscheiden, ob er eine Substitution eines Arzneimittels zulassen soll (durch Nichtsetzen des Aut-idem-Kreuzes auf der Verordnung) oder ob er die Substitution ausschließen soll (indem er im Feld bei „aut idem“ ein Kreuz setzt). Setzt er das Kreuz nicht, können haftungsrechtliche Risiken entstehen, setzt er es, können Regresse die Folge sein.
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19.11.2015 · Fachbeitrag aus AAA · Vergütungsrecht
Der Abrechnungsausschluss nach der Bestimmung in Kapitel 40.3 Abs. 2 EBM, wonach Kosten für den Transport von Untersuchungsmaterial etc. nach EBM-Nr. 40100 innerhalb von Berufsausübungsgemeinschaften nicht berechnungsfähig sind, ist bei überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaften (üBAG) nicht anzuwenden. Dasselbe gilt – je nach Ausgestaltung der Zusammenarbeit – für den Abrechnungsausschluss, dass die Nr. 40100 nicht neben Laboruntersuchungen der Abschnitte 32.2.1 bis 32.2.7 EBM ...
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09.11.2015 · Fachbeitrag aus AAA · Gesetzgebung
Ab dem 1. Januar 2017 dürfen Ärzte gemäß § 73 Abs. 8 GKV-Versorgungsstärkungsgesetz in ihren Praxisverwaltungssystemen nur noch solche Software zur Heilmittelverordnung einsetzen, die von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zertifiziert ist. Insbesondere muss durch die Praxissoftware eine heilmittelrichtlinienkonforme Verordnung und die Berücksichtigung von besonderen Verordnungsbedarfen gewährleistet sein. Ziel ist es, dass formale Fehler bei der Ausstellung der ...
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09.11.2015 · Fachbeitrag aus AAA · Zivilrecht
Ärztliche Ausgaben zur Eintreibung von Zahlungen auf offene Patientenrechnungen stellen einen ersatzfähigen Schaden dar. Auch Gläubiger aus dem ärztlichen Bereich dürfen ein Inkassoinstitut einschalten, um offene Forderungen geltend zu machen. Dies hat das Landgericht (LG) Berlin entschieden. Die Kosten dürfen anschließend vom Patienten zurückverlangt werden (Urteil vom 7.4.2015, Az. 57 S 107/14).
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09.11.2015 · Fachbeitrag aus AAA · Vertragsarztrecht
Die KVen und auch die Sozialgerichte gehen davon aus, dass Vertragsärzte die Kooperationsform der Praxisgemeinschaft missbräuchlich nutzen, wenn sie einen großen Anteil an Patienten gemeinschaftlich behandeln. In einem aktuellen Fall ließen die Ärzte sogar die Chipkarten der Patienten beim ersten Praxisbesuch im Quartal regelmäßig in beide Praxiscomputer einlesen – ein eindeutiger Missbrauch, wie das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 25. März 2015 befand (Az.
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09.11.2015 · Fachbeitrag aus AAA · Leserforum
Frage: Als Ärzte für Kinder-und Jugendmedizin sind wir berechtigt, Testverfahren nach den EBM-Nrn. 35300 und 35301 abzurechnen. Bei einigen Kindern haben wir Früherkennungsuntersuchungen erbracht und abgerechnet und die Kinder zusätzlich wegen weiterer Erkrankungen behandelt. Jetzt teilt uns die KV mit, dass in bestimmten Fällen zusätzlich abgerechnete Testverfahren nach den Nrn. 35300 und 35301 nicht vergütet werden, weil die angegebenen Diagnosen (ICD-10 Kodierungen) keine Indikation ...
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30.10.2015 · Fachbeitrag aus AAA · Leserforum
Frage: „In jedem Quartal überweisen wir einige Patienten zur Durchführung ambulanter Operationen. Die präoperativen Untersuchungen berechnen wir altersabhängig mit den EBM-Nrn. 31010 bis 31013. Zur postoperativen Behandlung kommen die Patienten mit einer Überweisung des Operateurs wieder in unsere Praxis. Muss bei Patienten, die in demselben Quartal schon in der Praxis waren, die Überweisung des Operateurs als Schein angelegt werden?“
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30.10.2015 · Fachbeitrag aus AAA · Leserservice
Im Praxisalltag tauchen immer wieder Fragen zur Kassenabrechnung und Privatliquidation auf. Bevor Sie sich lange den Kopf zerbrechen, richten Sie Ihre Fragen an uns – die Beantwortung ist selbstverständlich im Preis Ihres Abonnements enthalten.
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