03.08.2018 · Fachbeitrag aus AAA · Leserforum EBM
Frage: Die KV teilte uns mit, dass die Gebührenordnungspositionen (GOPen) 03660 und 03662 bei mehreren Patienten gestrichen wurden, da die Abrechnungsvoraussetzungen nicht erfüllt seien. Bei den betreffenden Patienten lägen zwar geriatrische Syndrome entsprechend der Präambel im EBM zu den Geriatriepositionen 03360 und 03362 vor, allerdings hätten die Patienten in den Abrechnungsquartalen das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet. So kam z. B. einer unserer Patienten, geboren am ...
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03.08.2018 · Fachbeitrag aus AAA · Leserforum EBM
Frage: Seit mehr als 4 Quartalen behandeln wir einen Patienten, meist im Rahmen von Hausbesuchen, wegen eines Dekubitus. Die EBM-Nr. 02310 berechnen wir nach den 3 zur Abrechnung erforderlichen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakten (APK). Bereits nach dem 2. persönlichen APK haben wir die Chronikerpauschale 03221 abgerechnet (gefordert sind 2 persönliche APK). Ist dieses Vorgehen korrekt? Oder sind zur Abrechnung der Nrn. 02310 und 03321 bei demselben Patienten 5 persönliche APK ...
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02.08.2018 · Fachbeitrag aus AAA · GOÄ
Erstattungsprobleme bei Nr. 15 GOÄ sind zwar nicht häufig, dies ist jedoch lediglich der einschränkenden Abrechnungsmöglichkeit geschuldet: Die Leistung darf im Kalenderjahr nur einmal abgerechnet werden. Für die hausärztliche Praxis ist dies dennoch eine Leistung, der mehr Aufmerksamkeit zuteilwerden sollte. In vielen Fällen wird diese Abrechnungsmöglichkeit einfach übersehen.
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02.08.2018 · Fachbeitrag aus AAA · GOÄ
Für länger dauernde Gespräche, Erörterungen etc. werden häufig leider immer noch Leistungen des Abschnitts G der GOÄ (Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie) „analog“ berechnet. Hierbei wird oft vergessen, dass Leistungen, die bereits in der GOÄ enthalten sind, nicht analog berechnet werden dürfen. § 6 Abs. 2 GOÄ ist hier eindeutig: „Selbständige ärztliche Leistungen, die in das Gebührenverzeichnis nicht aufgenommen sind, können entsprechend einer nach Art, Kosten- und ...
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30.07.2018 · Fachbeitrag aus AAA · G-BA
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat Änderungen bei der Gesundheitsuntersuchung und der Darmkrebsfrüherkennung beschlossen. Die Änderungen werden voraussichtlich Anfang 2019 wirksam werden.
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30.07.2018 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2018
Wegen vermeintlich falscher Berechnung der Gebührenordnungsposition (GOP) 01413 EBM kommt es immer wieder zu Streichungen. Häufigste Beanstandung: Parallelbesuche werden ebenfalls mit den GOP 01410, 01411, 01413, 01415 oder 01418 abgerechnet, wobei die Prüfgremien dann häufig die Auffassung vertreten, die weiteren Besuche hätten mit der GOP 01413 abgerechnet werden müssen.
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30.07.2018 · Nachricht aus AAA · Einkommensteuer
Für Vergütungen, die eine Universität niedergelassenen Ärzten für die praktische Ausbildung von PJlern zahlt, kann die Steuerbefreiung gemäß § 3 Nr. 26 EStG (‚Übungsleiter-Pauschale‘) nicht beansprucht werden. Die praktische Ausbildung lässt sich nicht hinreichend von der Haupttätigkeit trennen, weshalb es an der erforderlichen Nebentätigkeit fehlt (FG Schleswig-Holstein 7.3.18, 2 K 174/17).
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26.07.2018 · Fachbeitrag aus AAA · ABC der Abrechnung
Eine übergewichtige Patientin (174 cm, 98 kg), 56 Jahre alt, stellt sich in der Sprechstunde vor. Sie klagt über seit einigen Wochen bestehende diffuse Bauchschmerzen. Es bestehe Übelkeit, zeitweise habe sie verstärktes Aufstoßen und vereinzelt auch Erbrechen, letzteres jedoch recht selten. Der Stuhlgang sei normal, Schmerzen direkt habe sie nicht.
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26.07.2018 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2018
Bei Abrechnungsprüfungen werden zunehmend die Dokumentationen der abgerechneten Gebührenordnungspositionen (GOP) einbezogen; dies insbesondere in Bezug auf die Vollständigkeit der Dokumentationspflicht bei GOPen mit mehreren obligaten Leistungsinhalten. Hierüber haben wir in AAA 07/2018, Seite 8 berichtet. Nun haben uns einige Leser darauf aufmerksam gemacht, dass derzeit auch die Vollständigkeit der Erbringung der psychosomatischen Grundleistungen nach den GOPen 35100 und 35110 sowie die ...
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26.07.2018 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2018
Die mathematischen Grundzüge zur Berechnung des individuellen Laborbonus sind nicht unbedingt einfach zu erkennen. Da es aber letztendlich darum geht, den Wirtschaftlichkeitsbonus (WiBo) zu errechnen und ggf. das eigene Anforderungsverhalten bezüglich der Laboranalysen anzupassen, ist es wichtig, den Laborbonus individuell berechnen zu können. Bei geschickter Beobachtung und Lenkung der Labordiagnostik lässt sich nämlich der Praxisgewinn über die Höhe des WiBo steigern.
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