Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Vollstreckungsrecht

    Zeugnisinhalt kann im Vollstreckungsverfahren nicht geklärt werden

    | Das Zwangsvollstreckungsverfahren ist nicht geeignet, die im Prozessvergleich offengelassene Frage des Zeugnisinhalts abschließend zu beantworten (hier: Pflicht zur Erteilung eines Zeugnisses nach einem Entwurf des Arbeitnehmers, von dem der Arbeitgeber nur auf wichtigem Grund abweichen durfte). |

     

    Hierauf hat noch einmal das LAG Köln aufmerksam gemacht (29.3.12, 6 TA 53/12). Die Entscheidung zeigt, dass in diesem Themenbereich viele Fragen offen sind. Die Redaktion von „Arbeitsrecht aktiv“ hat daher den Sonderdruck „Alles, was Sie zum Arbeitszeugnis wissen müssen“ erstellt. Abonnenten finden den Sonderdruck nach dem Einloggen hier auf dieser Seite unter Downloads -> Sonderdrucke.

     

    Sofern Sie kein Abonnent sind, können Sie eine kostenlose Probeausgabe von „Arbeitsrecht aktiv“ anfordern. Sie haben dann auch Zugriff auf den vollständigen Onlinebereich einschließlich Sonderdruck.

    Quelle: ID 33517860