06.10.2008 · Fachbeitrag aus AA · Kündigungsrecht
Nach § 4 KSchG ist gegen eine Kündigung innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage zu erheben, wenn der ArbN geltend machen will, die Kündigung sei unwirksam. Versäumt er diese Frist und bleibt auch ein Antrag auf nachträgliche Zulassung der K ündigungsschutzklage nach § 5 KSchG erfolglos, gilt die Kündigung als wirksam. Eine Kündigungsschutzklage ist abzuweisen.
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01.09.2008 · Fachbeitrag aus AA · Prozessführung
Der ArbN kann Vergütungsansprüche, die wegen der Zahlung von Arbeitslosengeld auf die Bundesagentur für Arbeit (BA) übergegangen sind, im Wege der gewillkürten Prozessstandschaft für die BA geltend machen (BAG 19.3.08, 5 AZR 432/07).
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01.09.2008 · Fachbeitrag aus AA · Tarifvertrag
Eine Vielzahl von Arbeitsverträgen nehmen auf Tarifverträge Bezug. Häufig kommt es zu Streit über die Auslegung solcher dynamischer Klauseln, nicht selten wenn der ArbG nicht mehr bereit ist, Tariflohnerhöhungen weiterzugeben und deswegen aus dem Arbeitgeberverband austritt. Das BAG hat, erstmals mit Urteil vom 14.12.05 (BAG AP Nr. 39 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag = NZA 06, 607) für Arbeitsverträge, die nach dem 31.12.01 geschlossen wurden, seine Rechtsprechung zur Auslegung ...
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01.09.2008 · Fachbeitrag aus AA · AGB-Kontrolle
Ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ArbG geregelt, dass von der Gegenseite abgelehnte Ansprüche binnen einer Frist von drei Monaten einzuklagen sind, um deren Verfall zu verhindern, genügt die Erhebung der Kündigungsschutzklage, um das Erlöschen der vom Ausgang des Kündigungsrechtsstreits abhängigen Annahmeverzugsansprüche des ArbN zu verhindern (BAG 19.3.08, 5 AZR 429/07).
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01.09.2008 · Fachbeitrag aus AA · Versetzung
Gem. § 99 Abs. 1 S. 1 BetrVG muss der ArbG den Betriebsrat vor der Durchführung u.a. von Versetzungen informieren und seine Zustimmung einholen. Der Begriff der Versetzung ist in § 95 Abs. 3 BetrVG definiert und immer wieder Gegenstand von Streitigkeiten. Allein in jüngster Zeit hat sich das BAG dreimal mit der Frage befassen müssen, wann eine Versetzung und somit ein Mitbestimmungstatbestand i.S.v § 99 BetrVG gegeben ist. Der Beitrag erläutert die Entscheidungen.
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01.09.2008 · Fachbeitrag aus AA · Personenbedingte Kündigung
Eine nicht untypische betriebliche Ausgangssituation: Arbeitgeber A hat einen 35-jährigen Mitarbeiter, der seit sechs Jahren bei ihm beschäftigt ist. Vor drei Jahren begannen die krankheitsbedingten Ausfälle: 71 Tage im ersten Jahr, 130 Tage im zweiten und in diesem Jahr sind es bereits 110 Tage - und das Jahr ist noch nicht um. Ein Ende der zahlreichen Bronchialleiden, Atemwegsinfektionen und Darmerkrankungen ist nicht absehbar. Der Beitrag erläutert die Anforderungen, die das BAG an einen ...
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01.09.2008 · Fachbeitrag aus AA · Der praktische Fall
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des BAG, dass arbeitsvertragliche Klauseln grundsätzlich der AGB-Kontrolle nach §§ 305 ff. BGB unterfallen. Zu dieser Regel gibt es jedoch Ausnahmen.
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01.09.2008 · Fachbeitrag aus AA · Kündigungsrecht
Nahverkehrsunternehmen erteilen ihren Fahrern, insbesondere Busfahrern, häufiger sog. „innerbetriebliche Fahrerlaubnisse“. Deren Erteilung bzw. ihr Entzug beruht in der Regel auf selbst erstellten „innerbetrieblichen Regeln“, die einer gesetzlichen Grundlage entbehren. Die Frage ist, ob es eine (personenbedingte oder verhaltensbedingte) Kündigung des Fahrers rechtfertigt, wenn der verantwortliche Betriebsleiter diesem die „innerbetriebliche Fahrerlaubnis“ entzieht. Wegen der ...
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01.09.2008 · Fachbeitrag aus AA · Mitbestimmung
§ 87 Abs. 1 BetrVG regelt eines der stärksten Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats. So hat er u.a. bei Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der ArbN im Betrieb mitzubestimmen, sowie bei der Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der ArbN zu überwachen. Der Beitrag zeigt, inwieweit vom ArbG mitbestimmungswidrig - also unter Missachtung des
§ 87 Abs. 1 BetrVG - erlangte Sachverhalte oder Beweismittel im ...
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01.08.2008 · Fachbeitrag aus AA · Prozessführung
Will der ArbN im Prozess geltend machen, dass eine ordentliche Kündigung wegen fehlender sozialer Rechtfertigung nach § 1 Abs. 2 KSchG unwirksam ist, muss er darlegen und beweisen, dass der Anwendungsbereich des KSchG eröffnet ist. Das bedeutet, dass es zunächst dem ArbN obliegt, zur nach § 23 Abs. 1 KSchG erforderlichen Beschäftigungszahl von mehr als zehn ArbN vorzutragen (BAG 26.6.08, 2 AZR 264/07).
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