03.02.2009 · Fachbeitrag aus AA · Drittschuldnerklage
Eine Arbeitsvergütung ist nicht immer dann als nicht unverhältnismäßig gering im Sinne des § 850 h Abs. 2 ZPO anzusehen, wenn sie mehr als 75 Prozent der üblichen Vergütung beträgt. Die Beurteilung des unbestimmten Rechtsbegriffs „unverhältnismäßig geringe Vergütung“ ist von allen Umständen des Einzelfalls, insbesondere von der Art der Arbeitsleistung, den Beziehungen zwischen ArbN und ArbG und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des ArbG abhängig. Die Entscheidungen zur ...
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03.02.2009 · Fachbeitrag aus AA · Arbeitnehmerrechte
Eine als Praktikantenvertrag bezeichnete Vereinbarung ist als Arbeitsverhältnis anzusehen, wenn nicht der Ausbildungszweck, sondern die reine Arbeitsleistung im Vordergrund steht. In diesem Fall ist dem als Praktikant bezeichneten ArbN nach § 612 Abs. 2 BGB die für diese Arbeitsleistung übliche Vergütung zu zahlen. Eine wesentlich niedrigere Vergütungsvereinbarung über eine Praktikantenvergütung ist unwirksam (ArbG Kiel 29.12.08, hier Ca 1187 d/08).
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03.02.2009 · Fachbeitrag aus AA · Internationale Zuständigkeit
Auch für eine Klage gegen einen ArbG mit Sitz außerhalb der EU-Mitgliedsstaaten ist die internationale Zuständigkeit der Deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit nach Art. 18 Abs. 2 EuGVVO gegeben, wenn die Streitigkeit aus dem Betrieb der deutschen Niederlassung des ArbG resultiert (LAG Düsseldorf 17.3.08, 14 Sa 1312/07).
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03.02.2009 · Fachbeitrag aus AA · Arbeitsvertragsinhalt
Sieht eine Vertragsstrafenregelung in einem vom ArbG vorformulierten Arbeitsvertrag für ein vertragsbrüchiges Ausscheiden des ArbN eine Vertragsstrafe in Höhe eines Bruttomonatsgehalts auch für die Dauer der Probezeit vor, während derer die Kündigungsfrist nur zwei Wochen beträgt, so benachteiligt diese Regelung den ArbN unangemessen und ist daher unwirksam.
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03.02.2009 · Fachbeitrag aus AA · Kündigungsrecht
Im Kündigungsrecht spielt die Verdachtskündigung eine praktisch wesentliche Rolle. Das zeigt die Vielfalt einschlägiger Entscheidungen allein schon des BAG in den letzten zwei Jahren. Deshalb sollen hier die Grundsätze der Verdachtskündigung zusammenfassend dargestellt werden.
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03.02.2009 · Fachbeitrag aus AA · Zwangsvollstreckung
Anknüpfend an die verschiedenen Beiträge des Autors zur Vollstreckungspraxis in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten soll nachstehend erläutert werden, wie mit aufgelaufenen Vollstreckungskosten umzugehen ist. Denn bei arbeitsrechtlichen Vollstreckungen stehen rasch höhere Summen im Raum (z.B. rückständige Gehälter und Gratifikationen, Abfindungssummen etc.), die eine entsprechend bezifferte Anwaltsvergütung nach dem RVG nach sich ziehen. In diesen Fällen genügen dann schon relativ ...
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03.02.2009 · Fachbeitrag aus AA · Arbeitsvertragsgestaltung
Durch die Auswirkungen der Finanzkrise kann es zu Auftragsausfällen kommen, die zu einer Unterbeschäftigung im Betrieb führen. Da heute qualifiziertes Personal knapp ist, gilt es, dem Betrieb die bewährten ArbN zu erhalten, um für künftige Auftragsspitzen personell gewappnet zu sein. Nachfolgend stellen wir Ihnen die wichtigsten personalpolitischen Instrumente vor, die Sie als Rechtsanwalt Ihren Arbeitgeber-Mandanten in diesen Zeiten empfehlen können.
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05.01.2009 · Fachbeitrag aus AA · Arbeitszeit
Die arbeitsvertragliche Festlegung, die Arbeitszeit betrage im monatlichen Durchschnitt 150 Stunden, verstößt gegen § 307 Abs. 1 S. 1 BGB, weil mangels Festlegung einer monatlichen Mindestarbeitszeit und -vergütung das Wirtschaftsrisiko in unzulässiger Weise auf den ArbG verlagert wird. Durch dauerhafte abweichende Vertragspraxis kann eine Änderung der ursprünglich vereinbarten Arbeitszeit erfolgen (LAG Köln 11.8.08, 5 Sa 161/08).
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05.01.2009 · Fachbeitrag aus AA · Gehaltsbestandteile
Die Abführung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen führt grundsätzlich zur Erfüllung und damit zum Erlöschen des Vergütungsanspruchs der ArbN.
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05.01.2009 · Fachbeitrag aus AA · Betriebsübung
Zahlt ein ArbG über zehn Jahre lang an alle ArbN nach zehnjähriger Betriebszugehörigkeit vorbehaltlos eine Jubiläumszuwendung in stets derselben Höhe, wird dadurch eine betriebliche Übung begründet, die dem einzelnen ArbN einen vertraglichen Anspruch auf diese Leistung verschafft.
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