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  • 03.02.2009 | Arbeitsvertragsgestaltung

    Zeitwertkonten, Kurzarbeit und Überstunden: Was Sie Ihren Mandanten jetzt raten können

    Durch die Auswirkungen der Finanzkrise kann es zu Auftragsausfällen kommen, die zu einer Unterbeschäftigung im Betrieb führen. Da heute qualifiziertes Personal knapp ist, gilt es, dem Betrieb die bewährten ArbN zu erhalten, um für künftige Auftragsspitzen personell gewappnet zu sein. Nachfolgend stellen wir Ihnen die wichtigsten personalpolitischen Instrumente vor, die Sie als Rechtsanwalt Ihren Arbeitgeber-Mandanten in diesen Zeiten empfehlen können.  

    Der Abbau von Arbeitszeitkonten

    Arbeitszeitkonten eröffnen sowohl ArbN als auch ArbG die Möglichkeit, die individuelle Arbeitszeit flexibel zu gestalten. Unter dem Begriff Arbeitszeitkonto werden die unterschiedlichsten Arbeitszeitmodelle diskutiert. Dabei lassen sich zwei Grundtypen unterscheiden: Kurzzeit- und Langzeitkonten.  

     

    Kurzzeitkonten

    Zu den Kurzzeitkonten zählen alle Arbeitszeitkonten, deren Bezugs- beziehungsweise Ausgleichszeitraum weniger als ein Jahr beträgt. Deshalb existieren verschiedene Varianten von Kurzzeitkonten:  

     

    • Gleitzeit
    Bei der einfachen Gleitzeit hat der ArbN die M öglichkeit, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit innerhalb bestimmter Grenzen frei zu wählen. Die tägliche Arbeitszeit liegt fest. Bei der qualifizierten Gleitzeit kann der ArbN sowohl über Lage als auch Dauer der täglichen Arbeitszeit entscheiden. Bei der Gleitzeit existiert eine tägliche oder wöchentliche Regelarbeitszeit, bei der die Beschäftigten innerhalb einer Kernarbeitszeit anwesend sein müssen (zum Beispiel 9.00 bis 15.00 Uhr), den Rest ihrer Arbeitszeit jedoch innerhalb der Rahmenarbeitszeit (zum Beispiel 7.00 bis 19.00 Uhr) verteilen dürfen. Überstunden werden nach einer festgelegten Gleitzeitübertragsregelung gemäß eines vertraglichen Vergütungsmodus oder einer Freizeitregelung ausgeglichen.

     

    • Jahresarbeitszeitkonto
    Hier werden alle Arbeitszeitkontenmodelle zusammengefasst, bei denen der traditionelle Wochen- oder Monatsbezug (Gleitzeitkonto) durch einen Jahresbezug (Jahresarbeitszeitkonto) ersetzt wird.