22.01.2013 · Fachbeitrag aus AA · Arbeitsmarkt- und Sozialrecht
Seit dem 1.1.13 sind für ArbN einige wichtige Änderungen in Kraft getreten. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick zum Beispiel zum neuen Betreuungsgeld, zur Senkung des Rentenbeitrags auf 18,9 Prozent und zur Anhebung der Minijob-Grenze auf 450 EUR.
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22.01.2013 · Fachbeitrag aus AA · Beratungspraxis
Wenn der ArbG seine Verpflichtungen durch Nichtvergütung von Überstunden oder Rückstände in der Lohnzahlung nicht erfüllt, setzen sich die betroffenen ArbN dagegen oft durch Verweigerung von Überstunden, schleppende Ausführung von Arbeitsanweisungen oder Nichtarbeit zur Wehr. Dies kann für die ArbN hingegen empfindliche Konsequenzen beim Bezug von Sozialleistungen und im Hinblick auf die Reaktionen des ArbG haben, der in diesen Fällen oft Abmahnungen oder sogar Kündigungen in Betracht ...
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22.01.2013 · Fachbeitrag aus AA · Arbeitszeugnis
Eine gesetzliche Grundlage für die Aufnahme von Dank und guten Wünschen in die Schlussformel eines Zeugnisses besteht für den ArbN ebenso wenig wie ein solcher auf konkrete Formulierungen (BAG 11.12.12, 9 AZR 227/11, Abruf-Nr. 123826 ).
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22.01.2013 · Fachbeitrag aus AA · Kosten der Betriebsratstätigkeit
1. Ein Vertrag, den der Betriebsrat – vertreten durch dessen Vorsitzenden und Stellvertreter – mit einem Beratungsunternehmen schließt, ist soweit wirksam, wie die vereinbarte Beratung zur Erfüllung der Aufgaben des Betriebsrats erforderlich ist. In diesem Umfang besteht ein Kostenerstattungs- und Freistellungsanspruch des Betriebsrats gegen den ArbG gemäß § 40 Abs. 1 BetrVG. Insofern besteht eine entsprechende Rechtsfähigkeit des Betriebsrats im Rahmen seines Wirkungskreises auch im ...
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22.01.2013 · Fachbeitrag aus AA · Anfechtung des Arbeitsvertrags
Der ArbG kann unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung redlicherweise keine Aufklärung über das Bestehen einer Schwangerschaft seitens einer ArbN oder einer Bewerberin verlangen. Dies gilt auch dann, wenn nur ein befristeter Arbeitsvertrag begründet werden soll und feststeht, dass die Bewerberin während eines wesentlichen Teils der Vertragslaufzeit nicht arbeiten kann (LAG Köln 11.10.12, 6 Sa 641/12, Abruf-Nr. 130176 ).
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22.01.2013 · Fachbeitrag aus AA · Massenentlassungsanzeige
Das BAG (20.9.12, 6 AZR 155/11, Abruf-Nr. 130175 ) hat entschieden, dass der nicht unterschriebene Text mit den Angaben nach § 17 Abs. 2 S. 1 KSchG dann ausreicht, wenn der Betriebsrat abschließend zu den Entlassungen Stellung genommen hat.
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22.01.2013 · Fachbeitrag aus AA · Probezeitkündigung
Die Kündigung während der Probezeit bedarf nicht der sozialen Rechtfertigung, wenn die sechsmonatige Wartezeit für die Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes noch nicht abgelaufen ist. Auch eine Probezeitkündigung nach einem schweren Arbeitsunfall ist nicht sitten- oder treuwidrig, wenn der ArbN hierfür keine über den Arbeitsunfall selbst hinausgehenden Tatsachen darlegt (LAG Düsseldorf 15.10.12, 14 Sa 1186/12, Abruf-Nr. 130181 ).
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17.01.2013 · Fachbeitrag aus AA · Urlaubsabgeltung
Der Anspruch auf Abgeltung des Urlaubs ist auch für den Fall der Arbeitsfähigkeit des aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidenden ArbN ein reiner Geldanspruch. Er unterfällt deshalb nicht dem Fristenregime des BUrlG (BAG 19.6.12, 9 AZR 652/10, Abruf-Nr. 130177 ).
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10.01.2013 · Nachricht aus AA · Arbeitnehmerüberlassung
Die Arbeitnehmerüberlassung bedarf nach § 1 Abs. 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) der Erlaubnis und erfolgt vorübergehend. Eine Arbeitnehmerüberlassung ohne Erlaubnis führt nach § 10 Abs. 1 AÜG zu einem Arbeitsverhältnis zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer. Im Gesetz ist nicht näher geregelt, wann ein vorübergehender Einsatz anzunehmen ist und welche Rechtsfolgen bei einer nicht nur vorübergehenden Leiharbeit eintreten.
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03.01.2013 · Nachricht aus AA · Gesetzliche Unfallversicherung
Wer auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte einen Unfall erleidet, steht in Deutschland unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Der „richtige“ Weg ist dabei nicht zwingend der kürzeste, es kann auch der verkehrsgünstigere sein. Aber wer auf dem Dienstweg zur Arbeit noch beim Bäcker die Brezeln für die Frühstückspause kaufen oder auf dem Heimweg das Auto auftanken möchte, weicht damit unter Umständen von den mitversicherten Pfaden ab.
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