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  • 26.09.2013 · Fachbeitrag · Streitwert

    Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

    | Der Antrag auf Rücknahme und Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte ist in der Regel mit einem Bruttomonatsverdienst zu ­bewerten. Folgen mehrere Abmahnungen relativ kurzfristig aufeinander, ist die erste Abmahnung regelmäßig mit einem Bruttomonatsverdienst und jede weitere Abmahnung mit 1/3-Bruttomonatsverdienst zu bewerten. |