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  • · Fachbeitrag · Rechtsprechung

    Wichtige Urteile aus dem Arbeitsrechtsjahr 2022

    | Auch im Jahr 2022 hatten die Arbeitsgerichte gut zu tun. Von AGB bis Urlaub zeigt Ihnen AA Arbeitsrecht aktiv die wichtigsten Entscheidungen ab Mitte des Jahres 2021 und im Jahr 2022 im gewohnten Kurzüberblick auf. |

     

    1. AGB: Aufgepasst bei Rückzahlungsklauseln von Fortbildungskosten!

    Keine Rückzahlung der Fortbildungskosten, weil die entsprechende Klausel wegen Verstoßes gegen § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unwirksam ist (BAG 1.3.22, 9 AZR 260/21, Abruf-Nr. 229055 in AA 22, 116).

     

    2. AGG: „Coole Typen“ gesucht: Benachteiligung?

    Sucht ein ArbG in seiner Stellenausschreibung „coole Typen“, begründet dies jedenfalls ohne weiteren Sachvortrag des abgelehnten Bewerbers noch keine Benachteiligung wegen des Alters oder des Geschlechts im Sinne von §§ 1, 7 Abs. 1, 11 AGG. Leitet der ArbG die Bewerbung eines potenziellen ArbN unbefugt und mit einem negativen Kommentar versehen an externe Dritte weiter, kann dies Entschädigungsansprüche des Bewerbers wegen Verletzung seines Allgemeinen Persönlichkeitsrechts auslösen (Arbeitsgericht Koblenz 9.2.22, 7 Ca 2291/21, Abruf-Nr. 230319 in AA 22, 130).