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  • · Nachricht · Prozessrecht

    Klagen über Mindestlohn gehören vor die Abeitsgerichte

    | Den Mindestlohn muss der Arbeitnehmer vor den Arbeitsgerichten einklagen. |

     

    Hierauf wies das LAG Berlin-Brandenburg in einem entsprechenden Fall hin (13.12.2019, 12 Ta 2007/19, Abruf-Nr. 213767). Sie begründeten das damit, dass die Klage auf den gesetzlichen Mindestlohn zu den sic-non Fällen gehört. Bereits die Rechtsbehauptung des Mindestlohnklägers in Bezug auf ein im Anspruchszeitraum bestehendes Arbeitsverhältnis ist rechtswegbegründend.

    Quelle: ID 46339615