14.02.2020 · Fachbeitrag · Prozessrecht
Berufungsbegründung muss sich mit Urteilsargumentation auseinandersetzen
Eine Berufungsbegründung die sich nur mit der Rechtsansicht der Gegenseite, nicht aber mit der Argumentation des erstinstanzlichen Urteils auseinandersetzt, genügt nicht den Anforderungen des § 520 Abs. 3 S. 2 ZPO.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,90 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig