Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 28.03.2018 · Fachbeitrag · Prozesskostenhilfe

    Keine Angaben? Dann auch keine Prozesskostenhilfe

    | Eine Partei, die angibt, weder über ein Einkommen noch vorhandenes Vermögen zu verfügen und sich auf konkrete Nachfrage des Arbeitsgerichts nicht dazu erklärt und belegt, wie sie ihren gegenwärtigen Lebensunterhalt bestreitet, erklärt sich lediglich unvollständig zu ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH)kann daher verweigert werden. |