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  • 24.09.2019 · Nachricht · PKH-Überprüfungsverfahren

    Keine Beiordnung eines Anwalts bei fehlender Bevollmächtigung

    | Schließt eine dem Rechtsanwalt erteilte Prozessvollmacht eine Vertretung im Prozesskostenhilfe (PKH)-Überprüfungsverfahren aus, kann der Rechtsanwalt der Partei grundsätzlich nicht beschränkt für ein Klageverfahren beigeordnet werden. Insoweit muss der PKH-Antrag abgewiesen werden. |