Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Kostenrecht

    Gegenstandswert: Prozessvergleich bei gleichzeitigem Streit über Zwischen- und Endzeugnis

    | Streiten die Parteien zugleich über ein Zwischen- und ein Endzeugnis bzw. wird in einem Prozessvergleich zu beiden Zeugnisvarianten eine inhaltlich korrespondierende Regelung vereinbart, ist der Gegenstandswert nach dem kostenrechtlichen Streitgegenstandsbegriff regelmäßig auf insgesamt ein Monatseinkommen festzusetzen. |

     

    Das folgt aus einer Entscheidung des LAG München (6.6.23, 3 Ta 59/23, Abruf-Nr. 237201). Das Gericht begründete das damit, dass der gesamte Zeugniskomplex bzw. beide Zeugnisvarianten bei wirtschaftlicher Betrachtung ein einheitliches Interesse betreffen. Die Vereinbarung einer Bedauerns-, Dankes- und Wünscheformel rechtfertigt keine andere Beurteilung, weil sie nur unwesentlich zur Erreichung des Zeugniszwecks beiträgt.

    Quelle: ID 49688807