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  • 18.09.2015 · Fachbeitrag · Beratungspraxis

    Keine Herausgabe von Durchwahlnummern der Richter

    | Es besteht kein allgemeiner Anspruch auf Bekanntgabe der Durchwahlnummern aller Richter. Der Anspruch ist nach § 6 S. 1 Buchst. a IFG NRW ausgeschlossen. |