05.08.2021 · Nachricht · Verhaltensbedingte fristlose Kündigung
ArbG wird beleidigt und bedroht: Keine Abmahnung erforderlich
Es stellt einen verhaltensbedingten Kündigungsgrund dar, wenn ein ArbN seinen ArbG beleidigt, indem er äußert, im Betrieb herrsche ein Hitlerregime und der Geschäftsführer wolle „schwarze Köpfe“ ausmerzen.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,90 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig