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  • 21.03.2014 · Fachbeitrag · Ordentliche Kündigung

    Unberechtigte Vorwürfe gegen Kollegen rechtfertigen Kündigung

    Wirft eine ArbN ihren Kollegen Alkoholexzesse und sexuelle Handlungen während der Arbeitszeit vor, sollte sie dies beweisen können. Ansonsten sind solche Vorwürfe als Ehrverletzungen einzustufen, die eine ordentliche Kündigung rechtfertigen.