21.03.2014 · Fachbeitrag · Ordentliche Kündigung
Unberechtigte Vorwürfe gegen Kollegen rechtfertigen Kündigung
| Wirft eine ArbN ihren Kollegen Alkoholexzesse und sexuelle Handlungen während der Arbeitszeit vor, sollte sie dies beweisen können. Ansonsten sind solche Vorwürfe als Ehrverletzungen einzustufen, die eine ordentliche Kündigung rechtfertigen. |
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