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  • · Fachbeitrag · Kündigungsrecht

    Kündigungserklärung vor Massenentlassungsanzeige ist unwirksam

    | Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber ist gem. § 134 BGB in Verbindung mit § 17 Abs. 1 KSchG unwirksam, wenn die Kündigungserklärung erfolgt, bevor die Massenentlassungsanzeige bei der Agentur für Arbeit eingegangen ist. |

     

    Hierauf wies das LAG Baden-Württemberg hin (21.8.18, 12 Sa 17/18, Abruf-Nr. 205928). Die Richter machte weitergehend deutlich, dass die Kündigungserklärung erfolgt ist, wenn das Kündigungsschreiben unterzeichnet ist. Auf den Zugang der Kündigungserklärung beim Arbeitnehmer kommt es nicht an.

    Quelle: ID 45671975