· Fachbeitrag · Kündigung und Elternzeit
BAG bekräftigt besonderen Kündigungsschutz während der Elternzeit
von Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg
ArbN, die Elternzeit in Anspruch nehmen und diese Elternzeit in mehrere Zeitabschnitte aufteilen, können sich laut BAG (18.6.26, 2 AZR 213/25, Abruf-Nr. 254718 ) vor jedem Zeitabschnitt auf den vorwirkenden besonderen Kündigungsschutz des § 18 Abs. 1 BEEG berufen. Dies gilt auch, wenn der ArbN mehrere Elternzeitabschnitte mit nur einem Schreiben verlangt. Der folgende Beitrag klärt auf, was das für ArbG und ArbN bedeutet.
1. Was regelt das BEEG?
Das BEEG regelt die finanzielle Unterstützung für Eltern (Elterngeld) und den Anspruch auf eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit zur Kinderbetreuung (Elternzeit). Es soll Familien dabei helfen, Beruf und Familie besser zu vereinbaren. Das Elterngeld ersetzt einen Teil des wegfallenden Einkommens, wenn Eltern nach der Geburt weniger oder gar nicht mehr arbeiten.
2. Welche Anspruchsvoraussetzungen hat die Elternzeit?
Eltern haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, sich für die Betreuung ihres Kindes von der Arbeit befreien zu lassen. Grundsätzlich haben ArbN nach § 15 BEEG Anspruch auf Elternzeit, wenn sie
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