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  • 26.05.2015 · Fachbeitrag · Kündigung

    Kündigung nach Geltendmachung des Mindestlohns unwirksam

    | Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist unwirksam, wenn sie von dem ArbG als Reaktion auf eine Geltendmachung des gesetzlichen Mindestlohns ausgesprochen wurde. |