26.05.2015 · Fachbeitrag · Kündigung
Kündigung nach Geltendmachung des Mindestlohns unwirksam
Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist unwirksam, wenn sie von dem ArbG als Reaktion auf eine Geltendmachung des gesetzlichen Mindestlohns ausgesprochen wurde.
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