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  • 29.10.2021 · Nachricht · Fristlose Kündigung

    Kopftuch: Neutralitätspflicht gegenüber Krankenhaus

    | Eine Krankenpflegerin muslimischen Glaubens, die in einem Krankenhaus in evangelischer Trägerschaft tätig ist und trotz wiederholter Abmahnung darauf beharrt, ihren Dienst kopftuchtragend zu versehen, verletzt ihre Neutralitätspflicht. Das kann den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung rechtfertigen. |