22.10.2025 · Nachricht · Beamtenverhältnis
Wer bewusst täuscht, kann nicht verbeamtet werden
Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, einem Lehramtsbewerber, der bei seiner amtsärztlichen Untersuchung bewusst relevante medizinische Tatsachen verschweigt, die Verbeamtung zu versagen.
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