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  • 24.07.2019 · Nachricht · Beamtenrecht

    Zurückhaltungsgebot schlägt Liebe: Nix Amore in der JVA

    Das Eingehen einer Liebesbeziehung zu einem Gefangenen mit umfangreichem Briefverkehr und Austausch privater Gegenstände verletzt das als Kernpflicht von Bediensteten im Strafvollzug ausgestaltete Zurückhaltungsgebot. Die JVA-Beamtin ist daher aus dem Dienst zu entfernen.