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  • 24.07.2019 · Nachricht · Beamtenrecht

    Zurückhaltungsgebot schlägt Liebe: Nix Amore in der JVA

    | Das Eingehen einer Liebesbeziehung zu einem Gefangenen mit umfangreichem Briefverkehr und Austausch privater Gegenstände verletzt das als Kernpflicht von Bediensteten im Strafvollzug ausgestaltete Zurückhaltungsgebot. Die JVA-Beamtin ist daher aus dem Dienst zu entfernen. |