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  • 24.07.2019 · Nachricht · Beamtenrecht

    Kernpflichten durch YouTube-Video verletzt: Entlassung

    | Stellt ein Polizeianwärter Videos ins Internet, die den Eindruck betrügerischen Verhaltens vermitteln, rechtfertigt dies Zweifel an seiner charakterlichen Eignung für den Polizeidienst und damit seine Entlassung. |