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  • 24.01.2017 · Fachbeitrag · Beamten- und Dienstrecht

    Wer Befehle verweigert, verletzt seine Dienstpflichten und fliegt!

    Wer Befehle des Vorgesetzten wiederholt verweigert, verletzt den Kernbereich der militärischen Ordnung. Er kann deshalb fristlos aus dem Dienstverhältnis entlassen werden.