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  • 23.02.2021 · Nachricht · Betriebsratstätigkeit

    Betriebsversammlung: Kein Kostenvorschuss für externe Räume

    | Ein Anspruch auf einen Kostenvorschuss im Hinblick für externe Räumlichkeiten einer Betriebsversammlung besteht nur, wenn der Betriebsrat ermessensfehlerfrei entschieden hat, dass eine Betriebsversammlung als Präsenzveranstaltung durchzuführen ist. Gemäß der wegen der COVID-19-Pandemie geschaffenen Sonderregelung nach § 129 Abs. 3 BetrVG kann eine Betriebsversammlung mittels audiovisueller Einrichtungen durchgeführt werden. Dazu muss sichergestellt sein, dass nur teilnahmeberechtigte Personen Kenntnis von dem Inhalt der Versammlung nehmen können. |