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  • 21.12.2010 | Streitwert

    Der Streitwert im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren - spezielle Probleme

    In der anwaltlichen Praxis ist die Streitwertfestsetzung, die im arbeitsgerichtlichen Verfahren allgemein bei Bestandsschutzstreitigkeiten sowie Zahlungs- und Vergütungsklagen und den damit zusammenhängenden typischen Nebenverfahrensgegenständen üblich ist, ein häufiges Problem. Der folgende Beitrag in „Arbeitsrecht aktiv“ geht auf die Spezialprobleme der Streitwertfestsetzung bei ausgewählten Streitgegenständen intensiv ein.  

     

    Darüber hinaus liegt dieser Ausgabe der „Streitwert-Checker 2011“ bei, der Sie rasch und knapp über die Streitwertfestsetzung in den wichtigsten arbeitsrechtlichen Verfahrensgegenständen informiert.  

     

    Die Abrechnung und Herausgabe/Ausfüllung der Arbeitspapiere

    Ist die Erteilung einer Abrechnung nach § 108 GewO streitgegenständlich, wird für jede Abrechnung im Bezirk des LAG Düsseldorf 1/10 des Bruttomonatsgehalts angesetzt. Im Bezirk des LAG Hamm wird konsequent die Linie verfolgt, dass ein Abrechnungsanspruch nur als Auskunftsanspruch über die Zusammensetzung tatsächlich gezahlten Entgelts besteht. Hier werden teilweise 50 EUR für jede verlangte Abrechnung angesetzt, teilweise wird auch pauschal ein Betrag in Höhe von 250 EUR für den Abrechnungsanspruch als Ganzes in Ansatz gebracht.