· Mutterschutz
Checkliste: Die Arbeitgeber-Pflichten bei Beschäftigungsverboten

von Dr. Guido Mareck, Direktor des Arbeitsgerichts Siegen
| Die früher in der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz geregelten Arbeitgeber-Pflichten, wie der Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen ausgestaltet sind, sind jetzt in § 8 Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt. Danach sollen Beschäftigungsverbote aus betrieblichen Gründen nur noch ausgesprochen werden können, wenn alle anderen Maßnahmen versagen. |
Einschätzung der einzelnen Arbeitsplätze durch den Arbeitgeber: Liegt Gefährdung vor?
Der Arbeitgeber ist zunächst verpflichtet, jeden konkreten Arbeitsplatz hinsichtlich des Vorliegens „unverantwortbarer Gefährdungen“ einzuschätzen. Da der Gefährdungsbegriff im Arbeitsschutz so bisher unbekannt war, sollen die Empfehlungen von der Bundesregierung im Einvernehmen mit den Bundesländern erarbeitet werden. Diese sollen Vollzugsbehörden und Arbeitgebern die Umsetzung erleichtern und mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Verfügung stehen.
Wird Gefährdung bejaht: Dreistufiges Vorgehen schließt sich an
Für den Arbeitgeber bedeutet dies, dass er bei Vorliegen dieser Gefährdungen im
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,10 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig