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  • · Mutterschutz

    Checkliste: Die Arbeitgeber-Pflichten bei Beschäftigungsverboten

    Bild: ©Ralf Geithe - stock.adobe.com

    von Dr. Guido Mareck, Direktor des Arbeitsgerichts Siegen

    | Die früher in der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz geregelten Arbeitgeber-Pflichten, wie der Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen ausgestaltet sind, sind jetzt in § 8 Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt. Danach sollen Beschäftigungsverbote aus betrieblichen Gründen nur noch ausgesprochen werden können, wenn alle anderen Maßnahmen versagen. |

     

    Einschätzung der einzelnen Arbeitsplätze durch den Arbeitgeber: Liegt Gefährdung vor?

    Der Arbeitgeber ist zunächst verpflichtet, jeden konkreten Arbeitsplatz hinsichtlich des Vorliegens „unverantwortbarer Gefährdungen“ einzuschätzen. Da der Gefährdungsbegriff im Arbeitsschutz so bisher unbekannt war, sollen die Empfehlungen von der Bundesregierung im Einvernehmen mit den Bundesländern erarbeitet werden. Diese sollen Vollzugsbehörden und Arbeitgebern die Umsetzung erleichtern und mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Verfügung stehen.

     

    Wird Gefährdung bejaht: Dreistufiges Vorgehen schließt sich an

    Für den Arbeitgeber bedeutet dies, dass er bei Vorliegen dieser Gefährdungen im