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  • 04.05.2010 | Kurz informiert

    Diese Entscheidungen müssen Sie kennen

    von RA Christian Stake, FA Arbeitsrecht, Werne

    Auf der letzten Seite von „Arbeitsrecht aktiv“ lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u.a. zum Kündigungs- und Prozessrecht sowie zur Prozesskostenhilfe (PKH).  

     

    Aktuelle Entscheidungen

    Kündigungsrecht - LAG Köln 7.10.09, 3 Sa 662/09, Abruf-Nr. 101202  

    Vor Ausspruch einer Verdachtskündigung muss der ArbG nach einer Entscheidung des LAG Köln alle ihm zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Kündigungssachverhalts unternehmen. Unterlässt er dies, ist die Kündigung unwirksam. Eine nachträgliche Aufklärung ist nicht möglich (hier: Befragung von Kunden zu Unregelmäßigkeiten bei der Abwicklung von Kassiervorgängen im Einzelhandel).  

     

    Kündigungsfrist - LAG Düsseldorf 17.2.10, 12 Sa 1311/07, Abruf-Nr. 101203  

    Das LAG Düsseldorf hat bereits auf die EuGH-Entscheidung „Kücükdeveci“ 19.1.10, C-555/07, Abruf-Nr. 100311 reagiert. Es entschied, dass die „supra legem“ gebotene Rechtsfortbildung für § 622 Abs. 2 S. 2 BGB zur Konsequenz hat, dass diese Vorschrift auf Kündigungen, die nach dem 2.12.06 erfolgt sind, nicht mehr angewendet werden darf. Damit sind auch vor Vollendung des 25. Lebensjahres liegende Beschäftigungszeiten des ArbN bei der Berechnung der Kündigungsfrist zu berücksichtigen. Für die Verlängerung der Kündigungsfrist kommt es infolgedessen gemäß § 622 Abs. 2 S. 1 BGB ausschließlich auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit an. Wichtig für die Praxis ist dabei insbesondere der Hinweis, dass einem Arbeitgeber, der sich nach dem 2.12.06 auf die Anwendbarkeit des § 622 Abs. 2 S. 2 BGB verlassen hat, nur ausnahmsweise Vertrauensschutz gewährt werden kann.  

     

    Altersteilzeitvertrag - LAG Düsseldorf 2.11.09, 14 Sa 811/09, Abruf-Nr. 101204  

    Das LAG Düsseldorf hat die Regelung in einem Altersteilzeitvertrag für wirksam erachtet, nach der ein Arbeitnehmer verpflichtet ist, krankheitsbedingte Ausfallzeiten mit Krankengeldbezug während der Arbeitsphase ab Beginn der an sich vorgesehenen Freistellungsphase zur Hälfte nachzuarbeiten.  

     

    Prozessrecht - LAG Köln 25.11.09, 9 Sa 826/09, Abruf-Nr. 101205  

    Befürchtet ein Zeuge ernsthaft, von einer Prozesspartei tätlich angegangen zu werden, wenn er den Vorfall schildert, kann er wegen seines grundgesetzlich gewährleisteten Rechts auf körperliche Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 GG zur Zeugnisverweigerung berechtigt sein.  

     

    PKH - LAG Rheinland-Pfalz 21.9.09, 1 Ta 197/09, Abruf-Nr. 101135  

    Fehlende Angaben und Nachweise zu den wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen können noch im Rahmen des Beschwerdeverfahrens nachgereicht werden, da § 120 Abs. 4 S. 2 ZPO keine Frist für die Abgabe der gebotenen Parteierklärung vorsieht.  

     

    PKH - LAG Köln 9.3.10, 4 Ta 26/10, Abruf-Nr. 101206  

    Das OLG Köln entschied, dass Prozesskostenhilfe nur aufgehoben werden darf, wenn die Partei im Zeitpunkt der Entscheidung - auch der Beschwerdeentscheidung - im Zahlungsrückstand i.S. des § 124 Nr. 4 ZPO ist. Besonders wichtig: Legt die Partei Beschwerde ein und zahlt sie dann die rückständigen Raten, ist die Entscheidung des Rechtspflegers aufzuheben, durch die dieser die Prozesskostenhilfe aufgehoben hat.  

     

     

    Quelle: Ausgabe 05 / 2010 | Seite 90 | ID 135478