Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.11.2007 | Kündigungsrecht

    So überprüfen Sie die Anwendbarkeit des KSchG und die Klagefrist bei Kündigungen

    von RA Rainer Polzin, FA Arbeitsrecht, Berlin

    Die Anwendbarkeit des KSchG führt nach wie vor zu vielen Problemen. Arbeitsrecht aktiv bietet Ihnen daher zwei Übersichten, mit denen Sie alle Fälle sicher einordnen können. Ermitteln Sie aus der Übersicht 1 zunächst die Grundkonstellation (Anm. 1 + 2).  

     

    Übersicht 1: Grundkonstellationen

    Dauer des Arbeitsverhältnisses 

     

    Anzahl der ArbN  

    ArbN ist länger als 6 Monate (Anm. 3) im Betrieb beschäftigt  

    ArbN ist 6 Monate oder kürzer im Betrieb beschäftigt  

    Mehr als 20 ArbN (§ 17 KSchG)  

    A  

    D  

    Mehr als 10 ArbN oder mehr als 5 ArbN zum 31.12.03, von denen mehr als 5 noch zum Kündigungszeitpunkt im Betrieb beschäftigt sind (§ 23 Abs. 1 S. 2, Anm. 4)  

    B  

     

    E  

     

    Weniger als 10 ArbN  

    C  

    F  

     

     

    Aus der zweiten Übersicht können Sie entnehmen, welche Vorschriften des KSchG in welcher Konstellation anzuwenden sind:  

     

    Übersicht 2: Anwendbare Vorschriften des KschG

    Grundkonstellation  

     

    §§ des KSchG  

     

    A  

     

    B  

     

    C  

     

    D  

     

    E  

     

    F  

    §§ 1, 2, 8: Sozialwidrigkeit von Kündigung + Änderungskündigung  

    ja  

    ja  

    nein  

    nein  

    nein  

    nein  

    §§ 4-7: Klagefrist, nachträgliche Klagezulassung, Folgen Fristversäumnis  

    ja  

     

    ja  

    ja  

    ja  

    ja  

    ja  

    §§ 9-10: Abfindung  

    ja  

    ja  

    nein  

    nein  

    Anm. 5  

    nein  

    Anm. 5  

    nein  

    § 11: Zwischenverdienst  

     

    ja  

    ja  

    nein  

    nein  

    Anm. 5, 6  

    nein  

    Anm. 5, 6  

    nein  

    § 12: neues Arbeitsverhältnis  

     

    ja  

    ja  

    nein  

    nein  

    Anm. 5  

    nein  

    Anm. 5  

    nein  

    § 13 Abs. 1 S. 1+2: fristlose Kündigung i.S.v. § 626 BGB 

    ja  

    ja  

    ja  

    ja  

    ja  

    ja  

    § 13 Abs. 2: Abfindung bei sittenwidrigen Kündigungen  

    ja  

    ja  

    nein  

    ja  

    ja  

    nein  

    §§ 15-16: besonderer Kündigungsschutz für Betriebsräte u.a.  

    ja  

    ja  

    ja  

    Anm. 7  

    nein  

    Anm. 8  

    nein  

    Anm. 8  

    nein  

    Anm. 8  

    §§ 17-22: Massenentlassung (Anm. 9)  

    ja  

    nein  

    nein  

    ja  

    nein  

    nein  

     

     

    Anmerkung 1: