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  • · Fachbeitrag · Kommentar und Meinung

    Quo vadis Zahnarztpraxis ‒ mit Investoren-Z-MVZ in die Zukunft?

    von Dr. Georg Taffet, Rielasingen-Worblingen

    | Im Jahr 1991 habe ich mich als 27-Jähriger in eigener Praxis niedergelassen. Seitdem haben sich nicht nur die Behandlungsmethoden weiterentwickelt. Auch die gesellschaftlichen, gesetzlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben sich für Zahnärzte stark verändert. „Feminisierung der Zahnmedizin“, „behördliche Regelungswut“ und „Einzug von Investoren-Z-MVZ“ sind nur einige Stichworte. Wie wird es nun weitergehen? Und: Würde ich heute als junger Zahnarzt wieder wie einst 1991 den Weg in die Niederlassung wählen? ‒ Dazu nachfolgend einige Überlegungen. |

    Feminisierung der Zahnmedizin

    Die Zahnmedizin wird weiblich: Mehr als zwei Drittel aller Studierenden der Zahnmedizin sind heute junge Frauen. Junge Frauen, die in ein paar Jahren ihre berufliche Tätigkeit und Selbstverwirklichung mit ihrer Familienplanung ‒ mit Mutter werden und Mutter sein ‒ in Einklang bringen müssen. Geht das wirklich gut, wenn man selbstständige Zahnärztin in eigener Praxis ist? Oder muss Frau da noch massivere Kompromisse eingehen als ein Mann, sich noch mehr zerreißen lassen zwischen familiären und beruflichen Pflichten?

    Behördliche Regelungswut

    Als nächstes möchte ich die behördliche Regelungswut ansprechen. Stellvertretend nenne ich nur drei Beispiele aus den letzten Jahren: die Hygieneverordnung, die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und die Anbindung an die Telematik-Infrastruktur. Allen ist m. E. eines gemein ‒ für die Praxis und für die Patienten bringen sie nicht wirklich einen Nutzen. Mittlerweile brauchen meine Mitarbeiterinnen mehr Zeit zum Dokumentieren, dass wir die Instrumente sterilisieren, als für das Sterilisieren selbst! Im Falle einer angeordneten (aber von mir zu bezahlenden) Praxisbegehung durch die Behörden prüft auch niemand, ob die Instrumente in meinem Behandlungstray steril sind, sondern nur, ob die Dokumentation und die räumlichen und gerätetechnischen Voraussetzungen stimmen! Dabei garantiert ja kein validierbarer Steri, dass die Instrumente auch tatsächlich alle drin waren.