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  • · Fachbeitrag · In eigener Sache

    Neu: Fünf FAO-Stunden bequem mit „Arbeitsrecht aktiv“ absolvieren

    | Ab dem 1.1.15 wird die Gesamtdauer der von Fachanwälten zu erbringenden Fortbildungsleistungen statt 10 nun 15 Stunden betragen. Hiervon dürfen künftig fünf Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden, wenn eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Diese Lernerfolgskontrolle wird Ihnen „Arbeitsrecht aktiv“ ab der nächsten Ausgabe bieten. |

     

    Arbeitsrecht aktiv stellt Ihnen künftig zweimal jährlich eine Lernerfolgskontrolle in Form eines online Multiple-Choice-Prüfungsverfahrens kostenlos zur Verfügung. Die Fragen betreffen Beiträge aus den letzten sechs Ausgaben von „Arbeitsrecht aktiv“. Diese stellen wir Ihnen auch gesondert online zur Verfügung. Im Bestehensfall erhalten Sie ein schriftliches Zertifikat zur Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer.

    Quelle: Ausgabe 12 / 2014 | Seite 200 | ID 43071910