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  • · Fachbeitrag · Heimunterbringung

    Umzug ins Pflegeheim: Daran ist zu denken

    von RA Karl-Heinz Steffens, Berlin

    | Der Umzug in eine Senioreneinrichtung ist ein gravierender neuer Lebensabschnitt, der gut geplant sein sollte. Der Beitrag zeigt anhand von Checklisten, an was alles gedacht werden muss und kann dem Mandanten ausgehändigt werden. |

    1. Vor dem Umzug

    Es ergeben sich aus der Unterbringungsart „vollstationäre Heimunterbringung“ oder „Betreutes Wohnen“ gewisse organisatorische und krankenkassentechnische Unterschiede. Deshalb ist hier immer vorher mit der Heimleitung oder dem Sozialdienst der Pflegeeinrichtung zu sprechen.

     

    Checkliste / Das sollte vor dem Umzug geklärt werden

    • Finanzierung des Pflegeheimplatzes prüfen. Sind die Kosten gedeckt?
    • Umzugsunternehmen beauftragen (Preisvergleich Umzugsunternehmen)
    • Pflegegrad beantragen, falls noch nicht erledigt. Der Pflegegrad kann auch über Sozialdienst des Pflegeheims beantragt werden. Falls Pflegestufe abgelehnt oder falsch eingestuft wurde, Widerspruch einlegen
    • Pflegekasse/Krankenkasse darüber benachrichtigen, dass Sie in ein Pflegeheim umziehen (Antrag auf Übernahme der Kosten für vollstationäre Unterbringung ausfüllen und der Pflegekasse zusenden)
    • Mietvertrag für Wohnung/Haus kündigen
    • Reparaturen für die bisherige Wohnung organisieren
    • Wohnungsauflösung: Wohnung und Hausrat auflösen (verkaufen, verschenken, entsorgen)
    • Keller und Bodenraum entrümpeln
    • Mit der Heimleitung abklären, welche Möbel ins Pflegeheim mitgenommen werden dürfen
    • Haustiere: In manchen Einrichtungen sind Haustiere erlaubt (mit Heimleitung abklären)
    • Daueraufträge bei der Bank kündigen
    • Behandelnde Ärzte von Umzug benachrichtigen
    • Mit Hausarzt klären, ob er die Betreuung in der Pflegeeinrichtung weiterhin übernimmt oder ob über die Pflegeeinrichtung ein Arzt organisiert werden muss.
    • Wohnungsübergabetermin mit Vermieter vereinbaren
    • Eventuell müssen Namensetiketten an der Bekleidung angebracht werden (mit Heimleitung abklären)
    • Der Umzug (Umzugskosten) ins Pflegeheim sowie eventuelle Renovierungsarbeiten für eine Wohnung im Betreuten Wohnen können unter Umständen als Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen von der Krankenkasse bezuschusst werden (Bitte rechtzeitig Antrag bei der Pflegekasse stellen)