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  • · Fachbeitrag · Gesetzgebung

    Referentenentwurf zum Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz veröffentlicht

    von OAR a. D. Alfred Kruhl, Sankt Augustin

    | Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat Mitte Januar 2020 den „Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz ‒ WEModG)“ veröffentlicht und zur Stellungnahme an die Bundesländer und Verbände versandt. Mit dem Entwurf (WEG-E) soll das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ‒ zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes v. 5.12.2014 (BGBl. I 1962) ‒ an gesellschaftliche, demografische und technische Entwicklungen der letzten Jahre angepasst werden. Dafür ist vorgesehen, die gesetzlichen Vorschriften so zu ändern, dass der Umbau und die Modernisierung von Wohnanlagen erleichtert und die Rechte der Wohnungseigentümer und des Verwaltungsbeirats gestärkt werden. Darüber hinaus sollen einige gesetzliche Regelungen einfacher und transparenter gefasst werden, um die Rechtsanwendung zu erleichtern. Damit zielt der Gesetzentwurf auf eine umfassende Reform des seit 1951 in weiten Teilen unverändert bestehenden WEG. In dem folgenden Beitrag wird der wesentliche Inhalt des Referentenentwurfs vorgestellt. |

    Einleitung

    Die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, die umweltpolitischen Herausforderungen und die technischen Möglichkeiten haben sich seit Einführung des WEG verändert: Aufgrund des demografischen Wandels ist das Bedürfnis gestiegen, Wohnungen barrierereduzierend aus- bzw. umzubauen. Der Klimawandel macht die energetische Sanierung von bestehenden Gebäuden notwendig. Dazu bedeutet die Schaffung von Lademöglichkeiten zur Förderung der Elektromobilität Eingriffe in die Bausubstanz. Das geltende WEG wird diesen Herausforderungen vielfach nicht mehr gerecht, weil bauliche Veränderungen häufig nur mit Zustimmung aller oder eines hohen Anteils der WohnungseigentümerInnen vorgenommen werden können. Auch die Chancen der Digitalisierung werden bislang bei der Verwaltung von Wohnungseigentum zu wenig genutzt. Die von der auf Beschluss der Justizminister-Konferenz der Länder eingesetzten Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeiteten Vorschläge für eine umfassende Reform des WEG wurden von der Bundesregierung eingehend geprüft und vom BMJV in den vorgelegten Entwurf einbezogen.

    Zum Inhalt des Referentenentwurfs des WEModG

    Aus dem Referentenentwurf ergeben sich folgende bedeutsame Gesetzesänderungen: