Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Die letzte Seite

    Diese Entscheidungen müssen Sie kennen

    von RA Christian Stake, FA Arbeitsrecht, Werne

    | Auf der letzten Seite von „Arbeitsrecht aktiv“ lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u.a. zum Kündigungszugang, zum Fragerecht und zur PKH. |

     

    • Rechtsprechungsübersicht

    Kündigungszugang - BAG 9.6.11, 6 AZR 687/09, Abruf-Nr. 112198

    Wird ein Kündigungsschreiben dem Ehemann einer Arbeitnehmerin übergeben, fungiert dieser nach Ansicht des BAG (9.6.11, 6 AZR 687/09, Abruf-Nr. 112198) als Empfangsbote. Das gelte selbst, wenn das Schreiben dem Ehemann an seinem Arbeitsplatz in einem Baumarkt übergeben werde. Das Schreiben geht dann zu dem Zeitpunkt der Arbeitnehmerin zu, in dem unter gewöhnlichen Verhältnissen mit der Weitergabe der Erklärung zu rechnen ist, also am selben Abend mit der Rückkehr des Ehemannes in die gemeinsame Ehewohnung.

    KSchG - LAG Hamburg 11.5.11, 5 Sa 1/11, Abruf-Nr. 112582

    Einen wichtigen Hinweis zum KSchG hat das LAG Hamburg gegeben. Danach ist der Erste Abschnitt des KSchG nur auf in Deutschland gelegene Betriebe anwendbar. Vom Gekündigten benannte Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten in einem im Ausland gelegenen Betrieb eines ausländischen Unternehmens bleiben bei der Prüfung der sozialen Rechtfertigung einer Kündigung nach Stilllegung des inländischen Betriebs ebenso unberücksichtigt, wie die Frage, ob nach Verteilung von im inländischen Betrieb angefallener Arbeit auf den ausländischen Betrieb dort Beschäftigte zu überobligatorischen Leistungen veranlasst werden.

    Fragerecht - LAG Hamm 10.3.11, 11 Sa 2266/10, Abruf-Nr. 112583

    Das LAG Hamm stellt klar, dass bei der Einstellung eines Bewerbers die Frage nach staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren ebenso wie die Frage nach Vorstrafen nur eingeschränkt zulässig sei. So sei insbesondere die Frage nach „innerhalb der letzten drei Jahre anhängig gewesen[en]“ Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft regelmäßig unzulässig, soweit sie sich auf Ermittlungsverfahren beziehe, die im Zeitpunkt der Befragung abgeschlossen seien, ohne dass es zu einer Verurteilung gekommen sei. Ob eine Ausnahme zu machen sei, wenn abgeschlossene Ermittlungsverfahren für die in Aussicht genommene Arbeitstätigkeit in spezifischer Weise einschlägig sind, konnte im zu entscheidenden Fall dahingestellt bleiben.

    Behindertengerechter Arbeitsplatz - LAG Köln 16.5.11, 2 Sa 1276/10, Abruf-Nr. 112584

    Kann ein ArbN seinen ursprünglichen Arbeitsplatz personenbedingt nicht mehr ausüben, ist der Arbeitgeber nach einer Entscheidung des LAG Köln verpflichtet, das Direktionsrecht neu auszuüben und soweit vorhanden und möglich einen anderen, behindertengerechten Arbeitsplatz zuzuweisen. Der ArbN kann den Anspruch auf Ausübung des Direktionsrechts in die Form eines Beschäftigungsanspruchs auf von ihm vorgeschlagene Arbeitsplätze kleiden. Unterlässt der ArbG die ihm mögliche Ausübung des Direktionsrechts, macht er sich schadenersatzpflichtig, soweit die weiteren Anspruchsvoraussetzungen (Kausalität, Verschulden) gegeben sind.

    AGG - LAG Berlin-Brandenburg 14.1.11, 9 Sa 1771/10, Abruf-Nr. 112585

    Verweist ein öffentlicher ArbG in einer Stellenausschreibung auf eine vorrangige Berücksichtigung von Frauen bei gleichwertiger Qualifikation und erfüllt damit die Vorgaben eines Landesgleichstellungsgesetzes, erwächst daraus nach Ansicht des LAG Berlin-Brandenburg keine geschlechtsbezogene Benachteiligung in der Stellenausschreibung. Dies gilt nach Ansicht der Richter auch, wenn die Ausschreibung vom Gesetzestext abweicht.

    PKH - LAG Rheinland-Pfalz 26.11.10, 1 Ta 217/10, Abruf-Nr. 112586

    Das LAG Rheinland-Pfalz weist darauf hin, dass gemäß § 127 Abs. 2 S. 3 ZPO i.V.m. § 569 Abs. 1 S. 1 ZPO i.V.m. § 78 ArbGG die sofortige Beschwerde gegen einen die Bewilligung von Prozesskostenhilfe aufhebenden Beschluss binnen einer Notfrist von einem Monat einzulegen ist.

     
    Quelle: Ausgabe 09 / 2011 | Seite 162 | ID 28374190