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  • 02.01.2008 | Betriebsübergang

    Klage bei Kündigung des Erwerbers trotz Widerspruch des ArbN gegen Betriebsübergang?

    Kündigt der Betriebserwerber nach einem Betriebsübergang und vor der wirksamen Ausübung eines – rückwirkenden – Widerspruchs des ArbN gegen den Betriebsübergang, wirkt diese Kündigung unmittelbar für und gegen den Betriebsveräußerer, sofern dieser die Kündigung zumindest konkludent genehmigt (Weiterentwicklung von BAG NZA 07, 328) (LAG Köln 5.10.07, 11 Sa 257/07, Abruf-Nr. 073704).

     

    Praxishinweis

    Eine Falle für den Anwalt: Auch wenn wegen des Widerspruchs kein Rechtsverhältnis mit dem Erwerber besteht, muss fristgerecht Kündigungsschutzklage eingereicht werden.  

     

    Wird die Kündigung vom ArbN nicht gem. § 4 S. 1 KSchG innerhalb von drei Wochen nach Zugang im Wege der Kündigungsschutzklage gerichtlich angegriffen, gilt sie gem. § 7 KSchG als von Anfang an rechtswirksam.  

    Quelle: Ausgabe 01 / 2008 | Seite 18 | ID 116538