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  • 31.07.2009 | Arbeitskampfrecht

    Neues aus der Kita: Arbeitsgericht Kiel untersagt Streikmaßnahmen

    1. Solange die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter in Kindertagesstätten den bis zum 31.12.10 unkündbaren Eingruppierungsvorschriften des TVöD unterliegen, gilt für Arbeitskampfmaßnahmen, die Eingruppierungsregelungen betreffen, die Friedenspflicht.  
    2. Sofern tarifliche Regelungen zur Gesundheitsförderung und zum Gesundheitsschutz gefordert werden, wird ein hierauf gestützter Arbeitskampf nicht zur Durchsetzung rechtmäßiger Tarifforderungen genutzt. Die insofern geforderte betriebliche Kommission verstößt gegen zwingendes Mitbestimmungsrecht im Land Schleswig-Holstein, da die Befugnisse der Einigungsstelle in unzulässiger Weise auf die Kommission übertragen werden sollen. Entsprechende Streikmaßnahmen sind rechtswidrig und daher zu unterlassen.  
    (ArbG Kiel 18.5.09, öD 4 Ga 23b/09, Abruf-Nr. 092269)

     

    Sachverhalt

    Auf die Arbeitsverhältnisse der in den Kitas der Stadt Kiel beschäftigten ArbN finden der TVöD und der Überleitungstarifvertrag vom BAT (TVÜ-VKA) Anwendung. Die Eingruppierung der Mitarbeiter richtet sich nach dem TVöD i.V.m. den Eingruppierungsvorschriften, die sich in ungekündigtem Zustand befinden und frühestens zum 31.12.10 kündbar sind.  

     

    Unter dem 20.1.09 nahmen die Tarifvertragsparteien (Gewerkschaft ver.di und die VKA) Tarifverhandlungen über die Eingruppierung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst auf.  

     

    Daneben forderte ver.di, die Verhandlungen auf Regelungen zur Gesundheitsförderung und zum Gesundheitsschutz auszudehnen. Hierzu unterbreitete ver.di der VKA am 25.3.09 ein Forderungspapier zur betrieblichen Gesundheitsförderung. Unter anderem wurde die Errichtung einer betrieblichen Kommission, die paritätisch besetzt werden sollte, gefordert. Diese sollte im Fall der Nichteinigung das Letztentscheidungsrecht haben. Die VKA teilte ver.di Anfang April mit, sie würde im Verhandlungstermin am 26.5.09 hierzu Stellung nehmen. Am 9.4.09 forderte ver.di die VKA zur Aufnahme von Tarifverhandlungen für die Gesundheitsförderung am 29.4.09 auf, was die VKA am 17.4.09 unter Hinweis auf den Termin am 26.5.09 zurückwies. Nach einer Urabstimmung teilte ver.di am 14.5.09 mit, die Kita-Beschäftigten seien ab dem 15.5.09 zu einem unbefristeten Streik aufgerufen. Ver.di kündigte der Stadt Kiel Streikmaßnahmen für den 14.5.09, den 15.5.09 und den 19.5.09 in städtischen Kitas an.