· Fachbeitrag · Vergütung
Auslegung einer Vergütungsabrede zur Gehaltsanpassung
Die Auslegung einer vertraglichen Vergütungsabrede, die als allgemeine Geschäftsbedingung oder Einmalbedingung vereinbart wurde und die „tarifliche Anpassungen des monatlichen Gehalts“ analog der Vorschriften eines Tarifvertrags regelt, ohne hierbei klarzustellen, ob Stufensteigerungen von der Dynamik umfasst sein sollen, kann unter Anwendung von § 305c BGB dahingehend wirken, dass sich die Dynamik auch auf die tariflich durch Zeitablauf zu erreichenden Stufensteigerungen erstreckt.
So entschied es das LAG Bremen (17.3.26, 1 SLa 98/25, Abruf-Nr. 254603).
Quelle: ID 50895620