27.10.2016 · Fachbeitrag · Sozialplan
Sozialversicherungspflicht kann nicht durch das Outsourcing von Reinigungsarbeiten umgangen werden!
Eine Bank, die ihre angestellte Putzfrau entlässt, die Reinigungsarbeiten in identischer Weise durch einen externen Dienstleister auf Stundenbasis ausführen lässt und diesem auch die Reinigungs- und Putzmittel bereitstellt, muss hierfür Sozialversicherungsbeiträge bezahlen, da keine selbstständige Tätigkeit, sondern eine abhängige Beschäftigung vorliegt.
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