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  • 24.01.2019 · Nachricht · Prozesskostenhilfe

    Unterhalt im Ausland nach dortigen Lebensumständen

    | Der Unterhalt an im Ausland lebende Kinder der PKH beantragenden Partei berechnet sich nach den Lebensumständen des Kindes am Aufenthaltsort. Für den angemessenen Kindesunterhalt ist als Grundlage auf die Düsseldorfer Tabelle abzustellen. |