Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Mindestlohn

    Mindestlohn für Bereitschaftsdienst?

    • 1. Das Mindestentgelt nach § 2 PflegeArbbV knüpft an die vergütungspflichtige Arbeitszeit an und ist für alle Stunden geschuldet, in denen der ArbN die vertraglich vereinbarte Arbeit erbringt oder Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat. Dabei wird nicht auf die Intensität der Arbeit wie Vollarbeit, Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst abgestellt.
    • 2. Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst sind sowohl arbeitsschutzrechtlich, als auch vergütungsrechtlich Arbeit im Sinne des § 611 Abs. 1 BGB. Unter Umständen nicht vergütungspflichtige Rufbereitschaft liegt lediglich dann vor, wenn der ArbN nicht gezwungen ist, sich am Arbeitsplatz oder einer anderen vom ArbG bestimmten Stelle aufzuhalten. Er muss dabei unter freier Wahl des Aufenthaltsorts lediglich erreichbar sein, um auf Abruf des ArbG die Arbeit aufnehmen zu können.

    (BAG 19.11.14, 5 AZR 1101/12, Abruf-Nr. 143592)

     

    Sachverhalt

    Die ArbN war vom 1.7. bis 29.10.10 beim ArbG, der einen privaten Pflegedienst betreibt, als Pflegehelferin eingesetzt. Arbeitsort war ein Haus der katholischen Schwesternschaft e.V.. Zwischen den Parteien war ein Festlohn in Höhe von 1.685,85 EUR brutto und eine Arbeitszeit von 180 Rund-um-die-Uhr-Einsätzen vereinbart. Darüber hinaus war zwischen den Parteien vereinbart, dass hauswirtschaftliche Tätigkeiten, Bereitschaft und Anwesenheit gesondert bzw. Ruhezeiten und Pausen nicht vergütet werden.

     

    Im Zeitraum zwischen August und Oktober 2010 leistete die ArbN mehrere Rund-um-die-Uhr-Einsätze, wobei sie im Haus der Schwesternschaft ein Zimmer in unmittelbarer Nähe zu den betreuenden Schwestern bewohnte. Sie verlangte das Mindestentgelt nach § 2 PflegeArbbV (Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche) nicht nur für die geleistete Vollarbeit, sondern auch für den Bereitschaftsdienst während der Rund-um-die-Uhr-Einsätze.